ZAReg - Abgrenzung relevanter Anlagen im Hinblick auf Abfallbilanzberichtseinheiten


 

eRAS- Abgrenzung relevanter Anlagen im Hinblick auf Abfallbilanzberichtseinheiten

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Die korrekte Eintragung von relevanten Anlagen in das Register ("eRAS") ist als Basis für betriebliche Aufzeichnungen der Abfallsammler und -behandler wichtig. Die fachlichen Grundlagen für eine Gliederung Ihres Betriebes im Register finden Sie im Dokument: "Abgrenzung von relevanten Anlagen V3.3"

Für Meldepflichtige gemäß Abfallverbrennungsverordnung und Deponieverordnung 2008 ist das Dokument in der Version 3.1 relevant: "Abgrenzung von relevanten Anlagen V3.1

Alle Dokumente finden Sie auch in unserem Downloadbereich.

Hintergrundinformation zur Abgrenzung von relevanten Anlagen:

Der Begriff der "relevanten Anlagen(teile)" war bereits in der Abfallnachweisverordnung 2003 enthalten: „Soweit es für die Nachvollziehbarkeit der relevanten Abfallströme in der Behandlungsanlage erforderlich ist, sind Abfallinput- und Abfalloutputaufzeichnungen für die relevanten Anlagenteile (z.B. Verbrennungsanlage, mechanisch-biologische Behandlungsanlage, Kompostierungsanlage, Deponie, getrennte Lagerbereiche) zu führen“ (vgl. § 2 Abs. 1 letzter Satz ANVO 2003). Für Deponien und Abfall(mit)verbrennungsanlagen (d.h. für Meldepflichtige gemäß der Abfallverbrennungsverordnung und der Deponieverordnung 2008) sind - aufbauend auf diesem Begriff - spezielle Abgrenzungsregeln für relevante Anlagen in der Version 3.1 des oben genannten Dokuments verbindlich festgelegt. Für alle übrigen Anlagen erfolgt diese Festlegung in der Version 3.3 des Dokuments.
In diesen Dokumenten wird - auch an Hand von exemplarischen Darstellungen - beschrieben, unter welchen Bedingungen Anlagen(teile) als eigene Anlagen erfasst werden und dafür getrennte Aufzeichnungen geführt werden müssen, oder wann sie als eine Einheit (dh als eine "relevante Anlage") angesehen werden können.