Das vollelektronische Begleitscheinverfahren (VEBSV 2.0) ist ein Pilotprojekt gemäß § 75a AWG 2002 und ermöglicht die papierlose Abwicklung des Begleitscheinverfahrens.


 

Allgemeine Informationen

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Das vollelektronische Begleitscheinverfahren (VEBSV 2.0) soll Unternehmen, die abfallrechtliche Verpflichtungen erfüllen müssen, bei der Digitalisierung ihrer innerbetrieblichen Abläufe zur Abwicklung von Abfalltransporten unterstützen. VEBSV darf durch Abfallübernehmer nur in Abstimmung mit dem BMK verwendet werden (siehe „Teilnahme am VEBSV“).

 

Voraussetzungen

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Um an VEBSV 2.0 teilnehmen zu können, muss das Unternehmen eine an VEBSV 2.0 angepasste Softwarelösung einsetzen z.B. ein entsprechend adaptiertes ERP-System oder eine spezielle Softwarelösung für in der Abfallwirtschaft tätige Unternehmen. Das Pilotprojekt bietet zwei Webservice-Schnittstellen zur Integration in die Software des jeweiligen Unternehmens: 

 

  1. VEBSV 2.0 Webservice (Webservice) 
  2. EDM Messaging Service (Messaging Service) 

Mithilfe dieser Schnittstellen werden die unternehmensspezifischen Prozesse, der an einem Abfalltransport beteiligten Geschäftspartner, mit den beim Abfalltransport notwendigen Behördenprozessen verschränkt: 

  • Besonderes Augenmerk wurde bei der Konzeption darauf gelegt, dass die Schnittstelle in die betriebsinternen Abläufe für Abfalltransporte integrierbar ist. 
  • Die Meldeverpflichtung soll dadurch implizit mithilfe der unternehmensspezifischen Softwarelösung erfüllt werden und nicht eigene, zusätzliche Abläufe erfordern. 

Nähere Informationen zum Designprinzip der VEBSV 2.0-Schnittstellen finden Sie in der zugehörigen Rubrik.

 

Teilnahme am VEBSV

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VEBSV darf durch Abfallübernehmer nur in Abstimmung mit dem BMK verwendet werden. Möchte ein Unternehmen (Abfallübernehmer) an einem Pilotbetrieb zu VEBSV teilnehmen, so übermittelt es folgende Informationen an das BMK:

  • Personen-GLN,
  • Kontaktperson für VEBSV (insb. E-Mail),
  • Angabe, welche Software verwendet werden soll,
  • Angabe, ob die Software bereits für VEBSV adaptiert ist.

Weitere Fragen zur Teilnahme richten Sie bitte an die Abteilung V/2 (Abfall- und Altlastenrecht) im BMK.