Hier finden Sie das Dokument für

- die Begleitscheindatenschnittstelle (zum Melden von Begleitscheindaten) und

- eine Webservice-Schnittstelle für Begleitscheinmeldungen (EBSM) sowie für die Verwendung von Webservices für den vollelektronischen Begleitschein.

 

Die bisher veröffentlichten Datenanforderungs- und Prüfregeldokumente behalten bis auf weiteres ihre Gültigkeit.

 

Das Vollelektronische Begleitscheinverfahren (VEBSV) ist

  • eine vollwertige Alternative zu den bisher genutzten Begleitscheinverfahren
  • ohne Notwendigkeit des Mitführens eines papierbezogenen Begleitscheins.

 

Unternehmen können an einem Pilotprojekt (gemäß § 75a AWG 2002) für den vollelektronischen Begleitschein teilnehmen.

Die Teilnahme ist ausschließlich in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) möglich. Fragen zur Teilnahme können an folgende Kontaktadresse gerichtet werden:

Abteilung V / 2
Abfall- und Altlastenrecht
abt.52@bmk.gv.at
Tel.: (+43 1) 515 22 -3436

Downloads