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Standardreihenfolge
Grün gelistete Abfälle, d.h. den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 unterliegende Abfälle, gemäß Anhang III der EU-Abfallverbringungs-Verordnung 2024/1157, ohne aus anderen Abfalllisten stammenden Einträgen und übereinstimmend mit der im EU DIWASS System verwendeten Liste.