Liste von Abfallarten gemäß den Anhängen 3 und 4 des OECD Abfallverbringungs-Ratsbeschlusses C(2001)107/FINAL, ohne übergeordnete Kategorien, ohne aus anderen Abfalllisten stammenden Einträgen und übereinstimmend mit der im EU DIWASS System verwendeten Liste.


 



36 Ergebnisse gefunden
Gültigkeitsbeginn Gültigkeitsende Code Beschreibung Reihenfolge
0001-01-01 9999-12-30 AA010 Krätzen, Zunder und andere Abfälle aus der Eisen- und Stahlherstellung A1_0200
0001-01-01 9999-12-30 AA060 Vanadiumhaltige Aschen und Rückstände A1_0210
0001-01-01 9999-12-30 AA190 Brennbare und selbstentzündliche Abfälle und Schrott aus Magnesium oder solche, die bei Berührung mit Wasser gefährliche Mengen brennbarer Gase emittieren A1_0220
0001-01-01 9999-12-30 AB030 Andere Abfälle als solche aus Systemen auf Cyanidbasis aus der Oberflächenbehandlung von Metallen A2_0070
0001-01-01 9999-12-30 AB070 Gießereisand A2_0080
0001-01-01 9999-12-30 AB120 Anderweitig nicht aufgeführte oder eingeschlossene anorganische Halogenidverbindungen A2_0090
0001-01-01 9999-12-30 AB130 Sandstrahlrückstände A2_0100
0001-01-01 9999-12-30 AB150 Nichtraffiniertes Calciumsulfit und Calciumsulfat aus der Rauchgasentschwefelung A2_0110
0001-01-01 9999-12-30 RB020 Keramikfasern mit ähnlichen chemisch-physikalischen Eigenschaften wie Asbest A2_0120
0001-01-01 9999-12-30 AC060 Hydraulikflüssigkeit A3_0210
0001-01-01 9999-12-30 AC070 Bremsflüssigkeit A3_0220
0001-01-01 9999-12-30 AC080 Frostschutzmittel A3_0230
0001-01-01 9999-12-30 AC150 Fluorchlorkohlenwasserstoffe A3_0240
0001-01-01 9999-12-30 AC160 Halone A3_0250
0001-01-01 9999-12-30 AC170 Abfälle von behandeltem Kork und behandeltem Holz A3_0260
0001-01-01 9999-12-30 AC250 Grenzflächenaktive Stoffe A3_0270
0001-01-01 9999-12-30 AC260 Flüssiger Schweinemist; Fäkalien A3_0280
0001-01-01 9999-12-30 AC270 Abwasserschlamm A3_0290
0001-01-01 9999-12-30 AC300 Kunststoffabfälle, einschließlich Gemische solcher Abfälle, die in Anlage I des Basler Übereinkommens genannte Bestandteile in solchen Mengen enthalten oder damit in einem solchen Ausmaß verunreinigt sind, dass sie eine der in Anlage III des Basler Übereinkommens festgelegten Eigenschaften aufweisen A3_0300
0001-01-01 9999-12-30 AD090 Anderweitig nicht aufgeführte oder eingeschlossene Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von reprografischen oder fotografischen Materialien A4_0170
0001-01-01 9999-12-30 AD100 Abfälle aus Systemen auf anderer als Cyanidbasis, die bei der Oberflächenbehandlung von Kunststoffen anfallen A4_0180
0001-01-01 9999-12-30 AD120 Ionenaustauschharze A4_0190
0001-01-01 9999-12-30 AD150 Als Filter verwendete, natürlich vorkommende organische Stoffe (z. B. Biofilter) A4_0200
0001-01-01 9999-12-30 GB040 Schlacken, aus der Behandlung von Edelmetallen und Kupfer, zur späteren Wiederverwendung B1_0120
0001-01-01 9999-12-30 GC010 Ausschließlich aus Metallen oder Legierungen bestehende elektrische Geräte und Bauteile B1_0130
0001-01-01 9999-12-30 GC020 Abfälle aus elektronischen Geräten und Bauteilen (z. B. gedruckte Schaltungen auf Platten, Draht usw.) und wieder verwertete elektronische Bauteile, die sich zur Rückgewinnung von unedlen und Edelmetallen eignen B1_0140
0001-01-01 9999-12-30 GC050 Verbrauchte Katalysatoren aus dem katalytischen Kracken im Fließbett (z. B. Aluminiumoxid, Zeolithe) B1_0180
0001-01-01 9999-12-30 GC030 Schiffe und andere schwimmende Vorrichtungen, zum Abwracken, ohne Ladung und andere aus dem Betreiben des Schiffes herrührende Stoffe, die als gefährlicher Stoff oder Abfall eingestuft sein könnten B1_0310
0001-01-01 9999-12-30 GE020 Glasfaserabfälle B2_0030
0001-01-01 9999-12-30 GF010 Abfälle von keramischen Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt wurden, einschließlich Keramikbehältnisse (vor und nach Verwendung) B2_0050
0001-01-01 9999-12-30 GG030 Schwere Asche und Feuerungsschlacken aus Kohlekraftwerken B2_0070
0001-01-01 9999-12-30 GG040 Flugasche aus Kohlekraftwerken B2_0080
0001-01-01 9999-12-30 GH013 Vinylchloridpolymere B3_0020
0001-01-01 9999-12-30 GN010 Abfälle von Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen, Dachshaaren und anderen Tierhaaren zur Herstellung von Besen, Bürsten und Pinseln B3_0150
0001-01-01 9999-12-30 GN020 Rosshaarabfälle, auch in Lagen, mit oder ohne Unterlage B3_0160
0001-01-01 9999-12-30 GN030 Abfälle von Vogelbälgen und anderen Vogelteilen, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teilen von Federn (auch beschnitten), Daunen, roh oder nur gering gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarmachen behandelt B3_0170
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