Betreiber:innen von Kesselanlagen und Abfall(mit)verbrennungsanlagen wird die Abgabe ihrer Emissionserklärungen über diese EDM Anwendung ermöglicht.


 

Allgemeine Informationen

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Ab dem Berichtszeitraum 2010 müssen meldepflichtige Abfallsammler:innen und –behandler:innen gemäß der Abfallverbrennungsverordnung (AVV) die Abfall-Input-Output-Meldungen gemäß der Abfallverbrennungsverordnung als Teil der Jahresabfallbilanz melden.
 

Die Novelle zur Abfallverbrennungsverordnung ist mit 1. November 2007 in Kraft getreten. Die neue Emissionserklärung besteht nun aus einer Luftemissionserklärung, einer Abfall-Input-Output-Meldung und (wenn Abwasser aus der Reinigung von Verbrennungsgas anfällt) einer Wasseremissionserklärung. Nach wie vor ist eine Emissionserklärung nur erforderlich, wenn die Nennkapazität der gesamten (Mit)Verbrennungsanlage zwei Tonnen pro Stunde übersteigt.
Die Emissionserklärungsverordnung ist mit 25. Oktober 2007 in Kraft getreten. Betreiber:innen von Anlagen, die nach dem Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen emissionserklärungspflichtig sind und keine Abfälle einsetzen, müssen im Wege des EDM eine elektronische Meldung übermitteln.

 

Betroffene Unternehmen / Zielgruppe

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Inhaber:innen von Verbrennungsanlagen, welche Brennstoffe und / oder Abfälle einsetzen.

 

Voraussetzungen

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Emissionserklärungspflicht gemäß EG-K 2013 oder AVV.

 

Fristen

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Die Meldung muss jeweils bis zum 30. April jeden Jahres (über das vorangegangene Kalenderjahr) erfolgen und ist elektronisch über das Register, getrennt nach Sammel- und Behandlungskategorien, zu erstatten. Die wesentlichen Meldungsinhalte sind Stammdaten, eingesetzte Brennstoffe und Luftemissionen.

 

Verfahrensablauf

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Die Meldung gemäß der AbfallverbrennungsVO-Novelle 2007 (BGBl. II Nr. 296/2007) und der Emissionserklärungsverordnung (BGBl. II Nr. 292/2007) muss als XML-Datei im Wege der dafür definierten Schnittstelle gemeldet werden. Dazu meldet sich die meldepflichtige Person mit seinen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) im EDM an und wählt unter „Meldewesen“ die Anwendung „eVerbrennung“ aus.

 

Erforderliche Unterlagen

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Rechtsgrundlagen

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  • Abfallverbrennungsverordnung BGBl. II Nr. 296/2007
  • Emissionserklärungsverordnung BGBl. II Nr. 292/2007