Ab dem Berichtszeitraum 2010 müssen meldepflichtige Abfallsammler:innen und –behandler:innen gemäß der Abfallverbrennungsverordnung (AVV) die Abfall-Input-Output-Meldungen gemäß der Abfallverbrennungsverordnung als Teil der Jahresabfallbilanz melden.
Die Novelle zur Abfallverbrennungsverordnung ist mit 1. November 2007 in Kraft getreten. Die neue Emissionserklärung besteht nun aus einer Luftemissionserklärung, einer Abfall-Input-Output-Meldung und (wenn Abwasser aus der Reinigung von Verbrennungsgas anfällt) einer Wasseremissionserklärung. Nach wie vor ist eine Emissionserklärung nur erforderlich, wenn die Nennkapazität der gesamten (Mit)Verbrennungsanlage zwei Tonnen pro Stunde übersteigt.
Die Emissionserklärungsverordnung ist mit 25. Oktober 2007 in Kraft getreten. Betreiber:innen von Anlagen, die nach dem Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen emissionserklärungspflichtig sind und keine Abfälle einsetzen, müssen im Wege des EDM eine elektronische Meldung übermitteln.