Aufzeichnungspflichtige Abfallsammler:innen und aufzeichnungspflichtige Abfallbehandler:innen müssen ihre laufenden Aufzeichnungen über Art, Menge, Herkunft und Verbleib von Abfällen, einschließlich Art und Menge der in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführten Stoffe, elektronisch führen.
Ab. 1.1.2014 müssen Sie - auf Verlangen der jeweils zuständigen Behörde – ihre laufenden Aufzeichnungen sowie Auszüge oder Zusammenfassungen aus den Aufzeichnungen an die zuständige Behörde übermitteln.