Übermittlung von Auszügen und Zusammenfassungen aus Aufzeichnungen. ACHTUNG: es handelt sich bei dieser Meldung NICHT um eine Abfallbilanzmeldung!


 

Allgemeine Informationen

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Aufzeichnungspflichtige Abfallsammler:innen und aufzeichnungspflichtige Abfallbehandler:innen müssen ihre laufenden Aufzeichnungen über Art, Menge, Herkunft und Verbleib von Abfällen, einschließlich Art und Menge der in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführten Stoffe, elektronisch führen.

Ab. 1.1.2014 müssen Sie - auf Verlangen der jeweils zuständigen Behörde – ihre laufenden Aufzeichnungen sowie Auszüge oder Zusammenfassungen aus den Aufzeichnungen an die zuständige Behörde übermitteln.

 

Betroffene Unternehmen / Personen

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Aufzeichnungspflichtige Abfallsammler:innen und –behandler:innen, zum Beispiel:

  • Betreiber:innen von Abfall(mit)verbrennungsanlagen
  • Deponieinhaber:innen
  • Verwerter:innen von Altfahrzeugen
  • Hersteller:innen von Recyclingbaustoffen
  • Komposthersteller:innen
  • Behandler:innen von Elektroaltgeräten
  • Recycler:innen
 

Voraussetzungen

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Das Sammeln oder Behandeln von Abfall durch Personen die der Aufzeichnungspflicht gemäß § 17 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) unterliegen.

 

Fristen

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Die Frist für die Übermittlung von Aufzeichnungen (sowie Auszüge oder Zusammenfassungen aus Aufzeichnungen) legt die jeweils zuständige Behörde fest.

 

Verfahrensablauf

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Die Aufzeichnungen (sowie Auszüge oder Zusammenfassungen aus Aufzeichnungen) müssen als XML-Datei im Wege der dafür definierten Schnittstelle gemeldet werden.

Dazu meldet sich der/die Abfallsammler:in oder –behandler: mit seinen/ihren Zugangsdaten (Benutzername und Password) im Register an, lädt unter „Meldewesen“ in der Anwendung „eBilanzen“ die Aufzeichnungen (XML-Datei) hoch und übermittelt diese durch Betätigung des Funktionsbuttons „Meldung Übermitteln an Behörde“ an die zuständige Behörde. Zugriff auf die gemeldeten Daten erhält jene Behörde, welche die Übermittlung der Daten verlangt hat.

 

Erforderliche Unterlagen

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Die erforderliche Datei zur Übermittlung von Aufzeichnungen (einschließlich Auszügen/Zusammenfassungen) des/der Abfallsammlers/Abfallsammlerin oder –behandlers/behandlerin ist in Form einer XML-Datei (allenfalls gezippt) zu erstellen und zu melden. Die erforderlichen Inhalte und Stukturierungen sind in der Abfallbilanzverordnung vorgegeben. Das erforderliche Dateiformat für die elektronische Übermittlung ist im EDM Downloadbereich veröffentlicht.

TIPP: Für Kleinbetriebe und für hinsichtlich des Umfangs ihrer abfallwirtschaftlichen Tätigkeit vergleichbare Betriebe steht eine elektronische Hilfestellung für elektronische Aufzeichnung und für die Erstellung der Jahresabfallbilanzmeldung im erforderlichen Format zur Verfügung. (eADok - elektronische Abfalldokumentation)

 

Benutzerinformationen / Links

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Alle Anleitungen und technischen Dokumente zum Topic sind im Downloadbereich bereitgestellt.

 

Rechtsgrundlagen

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  • § 21 Abs 3 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002)
  • Abfallbilanzverordnung