EMREG-OW ist ein elektronisches Register der stofflichen Emissionen in Oberflächenwasserkörper aus nach wasserrechtlichen Vorschriften bewilligten Punktquellen.
In der EDM Anwendung EMREG-OW werden stoffliche Emissionen in Oberflächenwasserkörper aus Punktquellen als Jahresfrachten an die Behörde gemeldet.
- Allgemeine Informationen
- Betroffene Unternehmen / Personen
- Voraussetzungen
- Fristen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Benutzerinformationen / Links
- Rechtsgrundlagen
Betroffene Unternehmen / Personen
∧ nach obenDer Kreis der registerpflichtigen Personen umfasst die Betreiber:innen von
- Anlagen, die zur Gänze oder teilweise zur Durchführung einer der in Anhang I der Industriemissions-RL genannten industriellen Tätigkeiten bestimmt ist
- kommunale Kläranlagen (nicht kleiner als 2000 EW60) und
- industrielle Direkteinleiter aus der Lebensmittelverarbeitung mit einem Bemessungswert größer als 4000 EW60
Voraussetzungen
∧ nach obenDie UBA GmbH versendet als Dienstleisterin Schreiben an die registerpflichtigen Personen mit der Aufforderung zur Eingabe der Jahresfrachten der bewilligten Abwasserinhaltsstoffe sowie der Jahresabwassermenge im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML).
Fristen
∧ nach obenDie Eingabe der Daten für das Vorjahr (Berichtsjahr) hat unmittelbar nach Erhalt des o.a. Schreibens im Zeitraum von 1.4. bis 30.4. des jeweiligen laufenden Kalenderjahres zu erfolgen.
Verfahrensablauf
∧ nach obenDie registerpflichtigen Personen melden sich mit Benutzername und Passwort am EDM-Portal an und steigen unter „Meldewesen“ in die Anwendung EMREG-OW ein.
In EMREG-OW prüfen die registerpflichtigen Personen die vom Amt der zuständigen Landesregierung eingegebenen Stammdaten, machen erforderlichenfalls Korrekturvorschläge und tragen die Abwassermenge und die emittierten Stofffrachten sowie akzessorische Daten für das jeweilige Messjahr in die vorgesehenen elektronischen Meldeformulare ein. In Jahren ohne Messverpflichtung für die prioritären Stoffe wird die Jahresfracht für diese rechnerisch ermittelt, indem der Mittelwert der Messwerte aus dem Messjahr mit der im jeweiligen Berichtsjahr emittierten (Ab)Wassermenge multipliziert wird. Die Anwendung EMREG-OW errechnet hierfür automatisch einen Vorschlagswert, der vom Registerpflichtigen in eigener Verantwortung übernommen beziehungsweise korrigiert werden muss. Abschließend wird die Meldung durch Senden an das Register eingebracht.
Erforderliche Unterlagen
∧ nach obenDie Daten zur Abwassermenge und den emittierten Stofffrachten werden aus den, im Rahmen der im Bewilligungsbescheid festgelegten Eigenüberwachung gewonnenen Daten ermittelt. Ergebnisse der Fremdüberwachung können zusätzlich einbezogen werden.
Eine Hilfestellung dazu findet sich auf der Begrüßungsseite von EMREG-OW.
Die für die Branche relevanten prioritären Stoffe sind in einem Jahr des sechsjährlichen Berichtszyklus durch Messung zu erfassen. Die Häufigkeit der erforderlichen Messungen ist abhängig von der anfallenden Tagesabwassermenge. Das Messjahr ist das dritte Jahr jedes Sechsjahreszyklus. In den anderen Jahren erfolgt die Frachtberechnung und somit die Frachtmeldung ausgehend von den Messungen, die im Messjahr durchgeführt worden sind.
Es ist zudem möglich, prioritäre Stoffe als abwesend zu melden. In diesem Fall ist eine Dokumentation bereitzustellen, die erläutert, dass die entsprechenden prioritären Stoffe nicht eingesetzt werden und auch nicht im Produktionsprozess entstehen und somit keine Freisetzung bzw. Emission erfolgt.
Benutzerinformationen / Links
∧ nach obenErgänzende Informationen finden Sie als registerpflichtige Person auf der Startseite der Anwendung EMREG-OW. Allgemeine Informationen zu EMREG-OW und Auswertungen zu den gewonnenen Daten finden Sie auf folgenden Seiten:
Rechtsgrundlagen
∧ nach oben-
Verordnung über ein elektronisches Register zur Erfassung aller wesentlichen Belastungen von Oberflächenwasserkörpern durch Emissionen von Stoffen aus Punktquellen 2017 (Emissionsregisterverordnung 2017 – EmRegV-OW 2017) BGBl. II Nr. 207/2017 konsolidierte Fassung der EmRegV-OW 2017
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Wasserrechtsgesetz 1959 konsolidierte Fassung des Wasserrechtsgesetzes
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Richtlinie 2008/105/EG (Richtlinie über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik)