Die unten angeführte(n) Behörde(n) nimmt/nehmen nicht am elektronischen System der EU teil.

Daher müssen Sie die gesamten Unterlegen selbst dieser/diesen Behörde(n) zukommen lassen. Der Notifizierungantrag kann nur genehmigt werden, wenn Sie diesen Schritt durchgeführt haben. Für den Fall, dass Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an die österreichische Behörde.