Die Daten Ihrer Eingangsmeldung wurden nun elektronisch in der Anwendung eVerbringung erfasst (scheinen nun in der Meldungsübersicht der betreffenden Notifizierung auf).

Hinweis: Derzeit ist die elektronische Meldung nur an das BMLUK möglich (abgesehen von Sonderregelungen gemäß Grenzgebietsabkommen DE – AT, BGBl. III 2009/72, insbes. „Dt. Eck“).
Die Eingangsmeldungen im Sinne von Art. 16 d) bzw. Art. 15 c) der EG-VerbringungsV sind den anderen betroffenen zuständigen Behörden sowie dem Notifizierenden bis auf weiteres auf herkömmlichem Weg zu übermitteln (ausgenommen Notifizierungen über das „Dt. Eck“).