Bearbeitung Notifizierung - Behörde wählen
Auf dieser Seite werden alle für das ausgewählte Land für grenzüberschreitende Abfallverbringungen zuständigen Behörden angezeigt.
Wählen Sie bitte die für diese Notifizierung in diesem Land zuständige Behörde aus und übernehmen Sie diese mit Klicken auf das "Übernahme"-Symbol.
Falls bei dem ausgewählten Land nur eine Behörde für grenzüberschreitende Abfallverbringungen zuständig ist, wird diese zuständige Behörde gleich automatisch bei Bestätigung der Auswahl des Landes übernommen.
In Feld 15 des Notifizierungsformulars wird in Zeile a der Name des jeweiligen Landes (Versand-, Durchfuhr-, Empfängerstaat) unter Verwendung des Länder-Kürzels der ISO-Norm 3166 ausgefüllt.
In Zeile b wird gegebenenfalls die Codenummer der jeweiligen zuständigen Behörde in den einzelnen Staaten automatisch befüllt.