Bearbeitung Notifizierung Seite 5 - allgemeine Informationen

Auf dieser Seite ist Folgendes anzugeben:
  • ob es sich bei einer Verwertung um eine Verwertungseinrichtung mit Vorabzustimmung handelt
  • die angewandte Technologie
  • der Grund für die Ausfuhr
  • das Beseitigungs- bzw. Verwertungsverfahren.


Vorabzustimmung bezieht sich auf Artikel 14 der EG-VerbringungsV.
Falls es sich bei der Verwertungsanlage, zu der die gegenständlichen Abfälle verbracht werden, um eine Verwertungsanlage mit Vorabzustimmung handelt, wählen Sie bitte "ja" aus.
Schließen Sie in diesem Fall entsprechende Angaben zur Vorabzustimmung, zB den Vorabzustimmungsbescheid der Notifizierung als Beilage an.

Ansonsten wählen Sie bitte "nein" aus.
In Feld 3.C. des Notifizierungsformulars wird die entsprechende Checkbox aktiviert.


Geben Sie bitte die bei der Beseitigung oder Verwertung der gegenständlichen Abfälle angewandte Technologie in dem entsprechenden Feld an.

Wenn der Abfall zur Verwertung bestimmt ist, fügen Sie bitte Angaben zur geplanten Methode der Beseitigung des nicht verwertbaren Anteils nach der Verwertung, zur Menge der verwerteten Stoffe im Verhältnis zum nicht verwertbaren Abfall, zum geschätzten Wert der verwerteten Stoffe, zu den Kosten der Verwertung und den Kosten der Beseitigung des nicht verwertbaren Anteils an Anlage bei.


Auch ein Grund für die Ausfuhr kann angegeben werden.

Einige Drittstaaten ausserhalb der OECD können auf der Grundlage des Basler Übereinkommens nähere Angaben zum Grund für die Ausfuhr verlangen.

Ihre Einträge werden in Feld 11 des Notifizierungsformulars, falls erforderlich auf einem entsprechenden Anhang, angeführt.


R-/D-Code (Feld 11 des Notifizierungsformulars)

Geben Sie bitte die Art des Verwertungs- oder Beseitigungsverfahrens unter Verwendung des R-Codes oder D-Codes in Anhang IIA oder IIB der Richtlinie 2006/12/EG über Abfälle an.

Der jeweilige, für diese Notifizierung relevante R- oder D-Code ist anzugeben bzw. mit Suchparameter aus der hinterlegten Liste aller R- oder D-Codes auszuwählen.

Mit "R" können Sie eine Liste aller R-Codes aufrufen.
Mit "D" können Sie eine Liste aller D-Codes aufrufen.

Es ist immer dasjenige Verwertungs- (R-Code) oder Beseitigungsverfahren (D-Code) anzugeben, das der Behandlung der notifizierten Abfälle in der angeführten Verwertungs- oder Beseitigungsanlage am ehesten entspricht.

Bei more als einem Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren ist der jeweilige primäre Verwertungs- oder Beseitigungsschritt für diese Notifizierung als erstgereihter einzutragen bzw. die entsprechende Checkbox bei dem primären Verfahren zu aktivieren.

Falls es sich bei dem Beseitigungs- oder Verwertungsverfahren um ein in D13 - D15, R12 oder R13 aufgeführtes Verfahren handelt, sind entsprechende Angaben zu nachfolgenden (etwaige in R12/13 oder D13-D15 wie auch die in D1 - D12 oder R1 - R11 aufgeführten) Verfahren ebenso anzuführen.


Je nach dem hier ausgewählten R- oder D-Code wird auch die entsprechende Checkbox (Verwertung oder Beseitigung) in Feld 3.B. des Notifizierungsformulars aktiviert.