Ort der tatsächlichen Beseitigung/Verwertung

der Ort der tatsächlichen Beseitigung/Verwertung ist nur dann einzutragen, wenn er nicht mit der Anschrift der Anlage übereinstimmt.

Falls eine vorläufige Beseitigungs-/Verwertungsanlage vorhanden ist, werden die Daten der nachfolgenden Beseitigungs-/Verwertungsanlage(n) auf dem Notifizierungsformular unter: "Ort der tatsächlichen Beseitigung/Verwertung" in Feld 10 bzw. auf einer Anlage zur Notifizierung eingetragen.