bei Vorliegen einer vorläufigen Beseitigung/Verwertung können moreere nachfolgende nicht-vorläufige Beseitigungs-/Verwertungsanlagen vorhanden sein.
In diesem Fall ist zu unterscheiden,
- ob die nachfolgende nicht-vorläufige Beseitigung/Verwertung alternativ in einer der angeführten Anlagen stattfindet (entweder in Anlage A oder in Anlage B)
- oder ob die nachfolgende nicht-vorläufige Beseitigung/Verwertung parallel (d.h. nebeneinander) in allen angeführten Anlagen stattfindet (zB ein Teil der Abfälle wird nach der vorläufigen Beseitigung/Verwertung in Anlage A, ein anderer Teil in Anlage B behandelt).