Neue Eingangsmeldung - Abschlussseite
Die Daten der Eingangsmeldung wurden nun elektronisch in der Anwendung eVerbringung erfasst (scheinen nun auch für den Behördennutzer im BMLUK in der Meldungsübersicht der Notifizierung auf).
Drucken Sie hier bitte das um die Eingangsmeldung in Feld 18 ergänzte Begleitformular durch Klicken auf [Xinput type="button" value="Drucken" title="Schaltfäche Drucken" class="button" /] aus.
Note:
Derzeit ist die elektronische Meldung nur an das BMLUK möglich (abgesehen von Sonderregelungen gemäß Grenzgebietsabkommen DE – AT, BGBl. III 2009/72, insbes. „Dt. Eck“).
Die Eingangsmeldungen im Sinne von Art. 16 d) bzw. Art. 15 c) der EG-VerbringungsV sind den anderen betroffenen zuständigen Behörden sowie dem Notifizierenden bis auf weiteres auf herkömmlichem Weg zu übermitteln (ausgenommen Notifizierungen über das „Dt. Eck“, da hier auch die zuständige Deutsche Transitbehörde - UBA Dessau - einen Zugang zur Anwendung eVerbringung hat und die Daten online einsehen kann).
Sie erhalten hier auch eine Sendebestätigung (mit Notifizierungsnummer, fortlaufender Transportnummer, Datum und Uhrzeit).
Mit [Xinput type="button" value="Beenden" title="Schaltfäche Beenden" class="button" /] gelangen Sie zur Übersicht Meldungen dieser Notifizierung.