Neue Eingangsmeldung - Kontrollseite
Auf dieser Seite können Sie Ihre eigenen Angaben nochmals überprüfen, bevor die Daten der Eingangsmeldung in der Anwendung eVerbringung gespeichert werden.
Am Ende dieser Seite finden Sie folgende Möglichkeiten:
- Korrigieren der eingegebenen Daten ([Xinput type="button" value="Zurück" title="Schaltfäche Zurück" class="button" /]);
- Überprüfen der korrekten Darstellung der eingegebenen Daten in Feld 18 des Begleitformulars ([Xinput type="button" value="Entwurf" title="Schaltfäche Entwurf" class="button" /]);
- Endgültiges Speichern der Eingangsmeldung in der Anwendung eVerbringung und Ausdruck des um die Eingangsmeldung ergänzten Begleitfomulars ([Xinput type="button" value="Speichern/Senden" title="Schaltfäche Speichern/Senden" class="button" /]).
Hinweis: ab diesem Zeitpunkt scheint die Eingangsmeldung in der Meldungsübersicht Ihrer Notifizierung auf.
Alle Ihre eingegebenen Daten werden in Feld 18 des Begleitformulars übernommen.
In Feld 18 des Begleitformulars wird der Name der Beseitigungs-/Verwertungsanlage gemäß Feld 10 des Begleitformulars (sowie des Notifizierungsformulars) befüllt.
Das Datum in Feld 18 des Begleitformulars wird mit dem Datum, an dem die Meldung elektronisch gesendet wird, befüllt.
Die Unterschrift in Feld 18 des Begleitformulars wird (wenn die Meldung elektronisch erstellt und gesendet wird) mit dem Ausdruck "elektronisch authentifiziert" befüllt.
Nach dem [Xinput type="button" value="Speichern/Senden" title="Schaltfäche Speichern/Senden" class="button" /] werden Sie automatisch auf die Abschlussseite weitergeleitet, wo Sie die Sendebestätigung erhalten.
Sie können das um die Eingangsmeldung ergänzte Begleitformular ausdrucken und bei Bedarf firmenmäßig unterfertigt an die anderen betroffenen zuständigen Behörden schicken.
Hinweis:
Derzeit ist die elektronische Meldung nur an das BMLUK möglich (abgesehen von Sonderregelungen gemäß Grenzgebietsabkommen DE - AT, BGBl. III 2009/72, insbes. bei Notifizierungen über das "Dt. Eck").
Die Eingangsmeldung ist im Sinne von Art. 16 d) bzw. 15 c) der EG-VerbringungsV den anderen betroffenen zuständigen Behörden sowie dem Notifizierenden bis auf weiteres auf herkömmlichem Weg zu übermitteln (ausgenommen Notifizierungen über das "Dt. Eck", da hier auch die zuständige Deutsche Transitbehörde - UBA Dessau - einen Zugang zur Anwendung eVerbringung hat und die Daten online einsehen kann).