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Willkommen in PRTR: Mit PRTR können Betreiber ihre Berichtspflicht gemäß Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters erfüllen.

 

Aktualisierter Leitfaden des Umweltbundesamtes zur PRTR Berichtspflicht (2025):

https://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/publikationen/rep0972.pdf


EDM Helpdesk
Der EDM Helpdesk ist an Werktagen Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:00 Uhr unter ( 43 1) 31 304 / 8000 erreichbar.

Schriftliche Anfragen können rund um die Uhr an folgende Email-Adresse gerichtet werden:
edm-helpdesk@umweltbundesamt.at