Sind die Abfälle zur Verwertung (recovery) „R“ oder zur Beseitigung (disposal) „D“ vorgesehen? Wenn die Abfälle zur Abfallbehandlung bestimmt sind, die sowohl eine Verwertung als auch Beseitigung beinhaltet, sollte das Behandlungsverfahren, dem mehr als 50% der Abfälle zugeführt werden, gemeldet werden. In den seltenen Fällen, in denen die Betriebseinrichtung nicht in der Lage ist, nachzuvollziehen, ob mehr als 50% der Abfälle beseitigt oder verwertet werden, sollte der Code „D“ eingetragen werden (vergleiche „Leitfaden für die Durchführung des Europäischen PRTR“ der Europäische Kommission 2006).