Inhaberwechsel bei Standorten und Anlagen
Über die spezielle Funktion "Inhaberwechsel bei Standorten und Anlagen" kann im Navigationsbaum jener Standort bzw. jene Anlage angewählt werden, der/die an einen neuen Inhaber übertragen werden soll.
Nach dem Anwählen des entsprechenden Standortes bzw. der entsprechenden Anlage in den Stammdaten kann der Prozess der Übertragung über den Button "Inhaberwechsel" eingeleitet werden. Für einen Inhaberwechsel eines Standortes ist anschließend die Personen-GLN des neuen Inhabers anzugeben. Für einen Inhaberwechsel einer einzelnen Anlage ist zusätzlich die Standort-GLN des neuen Inhabers anzuführen. Bei der Art des Inhaberwechsels wird außerdem zwischen einem dauerhaften (z.B. Verkauf) oder einem temporären (z.B. Verpachtung) Wechsel unterschieden.
Erst durch Drücken des Buttons "Inhaberwechsel durchführen" wird der Inhaberwechsel bestätigt und nach einer positiven Überprüfung der eingegebenen Daten durchgeführt.
Notee:
Im Unterschied zum Inhaberwechsel eines kompletten Standortes werden bei der Übertragung einer einzelnen Anlage die Beziehungen zu über- und untergeordneten Anlagen nicht mitgenommen.
Der "Alt-Inhaber" verliert nach dem Inhaberwechsel seine Schreibrechte an dem übertragenen Standort bzw. der übertragenen Anlage. Das Objekt bleibt jedoch weiterhin für den "Alt-Inhaber" sichtbar. Nur im Falle eines temporären Wechsels (z.B. Verpachtung) kann der Standort bzw. die Anlage jederzeit vom Verpächter zurückgeholt werden. Damit würde die Datenverantwortung wieder an den "Alt-Inhaber" zurückgehen.
Der "Neuinhaber" bekommt nach dem Inhaberwechsel für all seine neuen Objekte eigene GLN's. Nach einer weiteren Übertragung oder nach einer Rückholung des Verpächters verliert der "Neuinhaber" seine Schreibrechte an dem Standort bzw. der Anlage. Diese Rechte gehen mit der Übertragung bzw. Rückholung wieder an den "Alt-Inhaber" zurück. Das Objekt selbst bleibt jedoch auch weiterhin für den "Neuinhaber" sichtbar.
Bei der Übertragung oder Rückholung eines Standortes bzw. einer Anlage bleibt der Datenstand des Abgabezeitpunktes am Objekt beim Vorgänger "eingefroren", d.h. Änderungen der Daten am Objekt, die vom Nachfolger vorgenommen werden, sind dem Vorgänger nicht ersichtlich. Erst bei einer eventuellen Rückholung des Objekts werden ggf. Daten aktualisiert und für den Nachfolger sichtbar.
Prinzipiell kann somit festgehalten werden, dass Daten nur vom/beim aktuellen Inhaber geändert werden können.