Für neue Notifizierungsanträge für Verbringungen aus Österreich (Export, dt. Eck) haben Sie als Notifizierender die Möglichkeit, das Notifizierungsformular sowie das Begleitformular online über die Anwendung eVerbringung auszufüllen.

Melden Sie sich dazu mit Ihren EDM-Benutzerdaten an und wählen unter Meldewesen den Menüpunkt eVerbringung aus. » anmelden

Sie erhalten hier eine Übersicht über alle Notifizierungen, an denen Sie (als Notifizierender oder (erste vorläufige) Verwertungs-/Beseitigungsanlage) beteiligt sind, und den jeweiligen Status.

Unter dem Menüpunkt Neue Notifizierung können Sie einen Notifizierungsantrag erstellen bzw. im Falle einer Folge-Notifizierung eine bereits bestehende Notifizierung in der Übersicht Notifizierungen kopieren und lediglich die erforderlichen Änderungen durchführen.

Die in der online-Maske eingegebenen Daten werden automatisch in das PDF-Notifizierungs- sowie Begleitformular (mit einer fortlaufenden AT-Nummer) übernommen.

Es besteht auch die Möglichkeit, die sonstigen erforderlichen Unterlagen für das BMLUK als Beilage (zip, pdf) elektronisch direkt in eVerbringung hochzuladen.

Welche sonstigen Unterlagen erforderlich sind, entnehmen Sie bitte dem Verordnungstext (Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen) bzw. dem Merkblatt. Diese finden Sie ebenso wie die Muster für den Notifizierungsvertrag, die Sicherheitsleistung, ein Formular für Bescheinigungen nach Artikel 15e) der EG-VerbringungsV, den Anhang IC der EG-VerbringungsV (spezifische Anweisungen für das Ausfüllen der Notifizierungs- und Begleitformulare), etc. im UMWELTnet > Abfall > Abfallverbringung: www.umweltnet.at.


Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, Meldungen im Sinne von Art. 15 bzw. 16 der EG-VerbringungsV (Transportmeldung, Eingangsmeldung, Verwertungs-/Beseitigungsmeldung) in elektronischer Form an das BMLUK über die Anwendung eVerbringung zu übermitteln.

Derzeit sind die Meldungen an die anderen betroffenen zuständigen Behörden jedoch weiterhin auf herkömmlichem Weg zu übermitteln (abgesehen von Sonderregelungen gemäß Grenzgebietsabkommen DE – AT, BGBl. III 2009/72, insbesondere bei Verbringungen über das „Dt. Eck“).

Kurzanleitung elektronischer Notifizierungsantrag (diese Seite) als pdf drucken.


Weitere Informationen zur Anwendung eVerbringung finden Sie im Benutzerhandbuch bzw. in den jeweiligen Info-Texten (bei den einzelnen Eingabe-Feldern sowie im Info-link rechts oben auf jeder Seite) innerhalb der Anwendung eVerbringung.

Im Sinne der eGovernment-Strategie des Bundes werden Sie ersucht, von dieser neuen Möglichkeit des elektronischen Notifizierungsantrages Gebrauch zu machen.


Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, Notifizierungs- und Begleitformulare als pdf-Formulare herunter zu laden und anschließend manuell auszufüllen. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.

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