Zum Beantragen einer Notifzierung in Österreich als zuständiger Behörde am Versandort können Sie hier Notifizierungs- und Begleitformulare herunterladen.
Bei einem Download werden gleichzeitig ein Notifizierungsformular gemäß Anhang IA und ein Begleitformular gemäß Anhang IB der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen, i.d.F. der Verordnung (EG) Nr. 1379/2007, mit einer fortlaufenden AT-Nummer generiert.
Zum Beantragen einer Notifizierung sind - das Notifizierungsformular vollständig und - das Begleitformular - soweit zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits möglich (die Felder: 2, 5, 6, 15 können jedenfalls erst unmittelbar vor der aktuellen Verbringung vervollständigt werden) - auszufüllen, - auszudrucken und - firmenmäßig unterfertigt zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen per Post an das:
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Abt. VI/1 Stubenbastei 5 1010 Wien
zu übermitteln.