- Eintragung bzw. Ergänzung der Stammdaten im elektronischen Register (bereits seit 1.1.2009 in Kraft).
- Elektronische Aufzeichnungen über Art, Menge, Herkunft und Verbleib von Abfällen gemäß §§ 5,6 iVm Anhang 2 AbfallbilanzV
- Jährliche Erstellung und elektronische Meldung von Abfallbilanzen (erste Meldung bis spätestens 15.3.2011). Die Meldung ist gemäß den Vorgaben als XML-Datei im Wege des Registers (edm.gv.at) zu übermitteln.
- Übermittlung von Auszügen und Zusammenfassungen aus Aufzeichnungen auf Verlangen der Behörde gem. § 7 AbfallbilanzV
- Erläuterungen zur Abfallbilanzverordnung (Download Version 1.0)
Abgrenzung von relevanten Anlagen
Abfallsammler und –behandler im Sinne der AbfallbilanzV müssen bei der Eintragung ihrer Stammdaten das Dokument „Abgrenzung von relevanten Anlagen“, in der Version 3.3, anwenden: Dokument Abgrenzung von relevanten Anlagen V3.3
Dokument Abgrenzung von relevanten Anlagen V3.3
(Für Meldepflichtige gemäß Abfallverbrennungsverordnung und Deponieverordnung 2008 ist das Dokument in der Version 3.1 relevant: Dokument Abgrenzung von relevanten Anlagen V3.1
Abgrenzung von relevanten Anlagen_V3.1
Meldungen
IOM_XMLSchnittst_2.11_Benutzerhandbuch_ABV_v1.04.zip, (802,44 kB)aktualisiertes Schnittstellendokument für Abfallbilanzen
Die Dokumentation "Dokumentation des XML-Datenformats für Aufzeichnungen, Zusammenfassungen und Jahresabfallbilanzen entsprechend Abfallbilanzverordnung" in der Version V1.04 spezifiziert und dokumentiert jene Daten- bzw. Dateiformate, welche eine elektronische Meldung der Abfallbilanzen zu Art, Menge, Herkunft und Verbleib von Abfällen gemäß der Abfallbilanzverordnung ermöglichen.
Prüfregeln zur Dokumentation des XML-Datenformats für Jahresabfallbilanzen entsprechend Abfallbilanzverordnung v3.02, (678,88 kB)aktualisiertes Prüfregeldokument V3.02 für XML-Dateien zur Abfallbilanzmeldung
Mit Version V3.02 des Dokuments "Prüfregeln zur Dokumentation des XML-Datenformats für Jahresabfallbilanzen entsprechend Abfallbilanzverordnung" werden die Prüfregeln veröffentlicht, die im Falle des Hochladens einer XML-Datei zur Abfallbilanzmeldung (einschließlich allfälliger Abfall-Input-Output-Meldungen gemäß der Deponieverordnung 2008 oder der AVV in der selben XML-Datei) angewendet werden. (PR-Dokument aktualisiert am 21.12.2010)
Bitte zu beachten: Zur Meldung der Abfallbilanzen steht die EDM-Anwendung „eBilanzen“ zur Verfügung. In der Anwendung „eBilanzen“ können Sie die erstellte Meldungsdatei zunächst in ihren „privaten Bereich“ hochladen. Auf den „privaten Bereich“ hat die Behörde keinen Zugriff. Im privaten Bereich zwischengespeicherte Meldungen können Sie durch „Entfernen“ löschen.
Erst durch Betätigen der Funktion Meldung „in Register“ übermitteln, wird die Meldungsdatei in den „Behördenbereich“ übermittelt und die zuständige Behörde erhält Zugriff auf die enthaltenen Daten.
Achtung: In den Behördenbereich eingebrachte Meldungen können nicht gelöscht werden!
Hilfestellung
Für Kleinbetriebe und für hinsichtlich des Umfangs ihrer abfallwirtschaftlichen Tätigkeit vergleichbare Betriebe steht - in Form des Freeware-Software-Programms „eADok“ - entsprechend der AbfallbilanzV eine elektronische Hilfestellung zur Erfüllung der Vorgaben für elektronische Aufzeichnungen und für die Übermittlung der Meldungen zur Verfügung. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Benutzerinformationen / Downloads > Hilfestellung eADok
(aktualisiert 28.10.2010)