Über die Anwendung eBegleitschein können registrierte BenutzerInnen Begleitscheindaten an die Landeshauptfrau/den Landeshauptmann bzw. an das Begleitscheinregister direkt per Upload von XML-Dateien ("EBSMneu") oder über eine Online-Eingabe-Maske übermitteln. Dies erfolgt gemäß den Bestimmungen §§ 7 Abs. 2 und 10 der Abfallnachweisverordnung 2003.

Für die auf diesem Wege übermittelten Begleitscheindaten entfällt die postalische Übermittlung der Begleitscheinformulare und die Frist zur Übermittlung der Daten verlängert sich auf 6 Wochen nach der Übernahme unter der Voraussetzung, dass der Übergeber und Übernehmer bereits im Register registriert sind.

Hinweis: Auch dann, wenn nur der Übernehmer im Register registriert ist, können Begleitscheinmeldungen elektronisch an den Landeshauptmann übermittelt werden. Die Frist zur Übermittlung der Daten an das Register beträgt hier 3 Wochen nach der Übernahme (§ 7 Abs. 1 ANVO).

Informationen zum XML-Upload sind dem nachfolgenden Zip-File zu entnehmen. Dieses enthält

  • die Schnittstellen-Dokumentation,
  • fachliche Erläuterungen bezüglich der Daten, die über die XML-Schnittstelle hochgeladen werden können,
  • die Prüfregeln, die jede hochgeladene XML-Datei vor dem Einspielen in das Begleitscheinregister durchläuft
Die in der Schnittstelle zu verwendenden Referenzdaten stehen unter dem Menüpunkt Zuordnungstabellen zum Download bereit.

EBSM_neu_Pilot1_Schnittstellenspezifikation_v1.3.zip


Zusätzliche Hinweise zum direkten Upload von Begleitscheindaten („EBSMneu“):

Beim Upload von Begleitscheindaten (XML-Dateien) stehen 3 Funktionen zur Verfügung:
  • nur prüfen:
    Begleitscheindaten werden nur geprüft, jedoch nicht an das eBegleitschein-Register übermittelt (Meldeverpflichtung NICHT erfüllt!).
  • prüfen und speichern mit korrigierten Begleitscheinen:
    Über diese Funktion können nur jene Begleitscheine erfolgreich übermittelt werden, die bereits zuvor an das eBegleitschein-Register übermittelt wurden, jedoch aufgrund eines nachträglichen Änderungsbedarfs erneut übermittelt werden müssen.
  • prüfen und speichern ohne korrigierten Begleitscheinen:
    Sollen die Begleitscheindaten erstmalig an das eBegleitschein-Register übermittelt werden, so ist dieser Punkt auszuwählen.
Sobald die Begleitscheindaten (XML-Dateien) hochgeladen wurden, wird automatische ein Prüfprotokoll erstellt, in dem das Ergebnis der Datenprüfung - pro Begleitscheindatensatz - angezeigt wird.

Bei erfolgreichem Einspielen mit positivem Prüfergebnis ist bereits die Melderverpflichtung erfüllt worden!

Tipp: Zur Erstellung der Begleitscheine und der XML-Dateien für die Meldung kann die Freeware eADok genutzt werden.

(aktualisiert am 6.9.2009)