Für die auf diesem Wege übermittelten Begleitscheindaten entfällt die postalische Übermittlung der Begleitscheinformulare und die Frist zur Übermittlung der Daten verlängert sich auf 6 Wochen nach der Übernahme unter der Voraussetzung, dass der Übergeber und Übernehmer bereits im Register registriert sind.
Note: Auch dann, wenn nur der Übernehmer im Register registriert ist, können Begleitscheinmeldungen elektronisch an den Landeshauptmann übermittelt werden. Die Frist zur Übermittlung der Daten an das Register beträgt hier 3 Wochen nach der Übernahme (§ 7 Abs. 1 ANVO).
Informationen zum XML-Upload sind dem nachfolgenden Zip-File zu entnehmen. Dieses enthält
- die Schnittstellen-Dokumentation,
- fachliche Erläuterungen bezüglich der Daten, die über die XML-Schnittstelle hochgeladen werden können,
- die Prüfregeln, die jede hochgeladene XML-Datei vor dem Einspielen in das Begleitscheinregister durchläuft
EBSM_neu_Pilot1_Schnittstellenspezifikation_v1.3.zip
Zusätzliche Notee zum direkten Upload von Begleitscheindaten („EBSMneu“):
Beim Upload von Begleitscheindaten (XML-Dateien) stehen 3 Funktionen zur Verfügung:
- nur prüfen:
Begleitscheindaten werden nur geprüft, jedoch nicht an das eBegleitschein-Register übermittelt (Meldeverpflichtung NICHT erfüllt!). - prüfen und speichern mit korrigierten Begleitscheinen:
Über diese Funktion können nur jene Begleitscheine erfolgreich übermittelt werden, die bereits zuvor an das eBegleitschein-Register übermittelt wurden, jedoch aufgrund eines nachträglichen Änderungsbedarfs erneut übermittelt werden müssen. - prüfen und speichern ohne korrigierten Begleitscheinen:
Sollen die Begleitscheindaten erstmalig an das eBegleitschein-Register übermittelt werden, so ist dieser Punkt auszuwählen.
Bei erfolgreichem Einspielen mit positivem Prüfergebnis ist bereits die Melderverpflichtung erfüllt worden!
Tipp: Zur Erstellung der Begleitscheine und der XML-Dateien für die Meldung kann die Freeware eADok genutzt werden.
(aktualisiert am 6.9.2009)