Allgemeine Informationen zur Richtlinie über Industrieemissionen
Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Environmentverschmutzung) ist am 6. 1. 2011 in Kraft getreten und bildet EU-weit die Grundlage für die Genehmigung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen. Sie ist Nachfolgerin der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung von Environmentverschmutzung (sog. IPPC-Richtlinie) und sechs weiterer Sektor-Richtlinien (zu Großfeuerungsanlagen, Abfallverbrennung, Lösemitteln und Titandioxid).
Link zur Industrieemissionsrichtlinie: Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen
Sonstige Durchführungsbeschlüsse, Mitteilungen und Leitfäden zur IndustrieemissionsRL
Durchführungsbeschlüsse und Mitteilungen der EU Kommission sowie Leitfäden zur Richtlinie über Industrieemissionen finden Sie unter den folgenden Links:
- Festlegung der Zeitabschnitte des An- und Abfahrens von Feuerungsanlagen
- Berichtigung zum Durchführungsbeschluss betreffend Festlegung der Zeitabschnitte des An- und Abfahrens von Feuerungsanlagen
- Bestimmungen zu den nationalen Übergangsplänen
- Leitlinien für die Erhebung von Daten sowie für die Ausarbeitung der bvT Merkblätter und die entsprechenden Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Fragebogen zur Umsetzung der IE-RL ab Berichtsjahr 2017
Bericht über den Ausgangszustand
Hier finden Sie den Leitfaden des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zum Download (Link zur BML Seite).
https://info.bml.gv.at/themen/wasser/wasserqualitaet/leitfadenausgangsz.html