Neues Gutachten
Es wird eine neue eindeutige Kennung für den Beurteilungsnachweis und für die automatisch erstellte Untergliederung vergeben. Die Art des Gutachtens wird anhand der zuvor getroffenen Auswahl gesetzt und kann nicht mehr verändert werden.
Alle anderen Eingabefelder des Gutachtens bleiben leer und müssen im Zuge der Erfassung vom Anwender befüllt werden.
Gutachten auf Basis eines existierenden Gutachtens für den SELBEN ABFALL
Dieser Funktion ist immer dann auszuwählen, wenn ein bestehender Beurteilungsnachweis als Vorlage für einen neuen verwendet werden soll und es sich um denselben Abfall handelt (d.h. nicht nur selbe Abfallart sondern auch selber Anfallsort, etc.). Dies ist zum Beispiel bei den einzelnen Beurteilungsnachweisen eines Ab-fallstroms der Fall
Nach erfolgter Auswahl werden alle Daten des selektierten Gutachtens, bis auf folgende Änderungen übernommen:
• Die Art des Gutachtens wird nicht übernommen. (z.B. vorläufiger BN ist Vorlage für grundlegenden BN)
• Es wird eine neue eindeutige Kennung für den BN selbst und allen Untergliederungen vergeben
• Der Status des BN wird auf ‚in Bearbeitung‘ gesetzt. Die Informationen des Registrierten, der den Vorlagen BN abgeschlossen hat, werden nicht übernommen.
• ALLE gültigen hinzugefügten "Allgemeinen Angaben zum Abfall(des Gutachters) " bekommen statt dem Status "gültig" den Status: "Allgemeinen Angaben aus vorhergehenden BN" im Beurteilungsnachweis zugewiesen.
• Alle „Allgemeinen Angaben zum Abfall(des Gutachters)“ welche vorher den Status "Allgemeinen Angaben aus vorhergehenden BN" hatten, werden nicht in den neuen Beurteilungsnachweis übernommen.
• Ungültige Abfallinformationen werden nicht übernommen.
• Der ursprüngliche BN wird zusätzlich in die "sonstige strukturierte Dokumente" kopiert.
• Das Gültigkeitsdatum der Untergliederung (en) wird entfernt.
• Die Bestätigungen der Ablagerbarkeiten werden nicht übernommen.
Gutachten auf Basis eines existierenden Gutachtens für einen ANDEREN ABFALL
Diese Funktion ist immer dann auszuwählen, wenn ein bestehender Beurteilungsnachweis als Vorlage für einen neuen verwendet wer-den soll und es sich NICHT um denselben Abfall handelt (Es kann sich aber durchaus um dieselbe Abfallart handeln).
Nach erfolgter Auswahl werden die Daten des selektierten Beurteilungsnachweises, bis auf folgende Änderungen übernommen:
• Die Art des Gutachtens wird nicht übernommen. (z.B. vorläufiger BN ist Vorlage für grundlegenden BN)
• Es wird eine neue eindeutige Kennung für den BN selbst und allen Untergliederungen vergeben
• Der Status der BN wird auf ‚in Bearbeitung‘ gesetzt. Die Informationen des ‚Abschließers‘ werden nicht übernommen.
• Vorgaben für Übereinstimmungsbeurteilung werden nicht übernommen
• Messdaten werden nicht übernommen
• Ergebnisbaum wird nicht übernommen
• Abfallinformationen werden nicht übernommen
• Sonstige Daten werden nicht übernommen
• Probenahmeberichte (komplett) werden nicht übernommen