Zusammenfassende Beurteilung des Abfalls mit Informationen zu:
- Angabe zu ablagerungsrelevanten typischen Eigenschaften
- Darstellung des einbezogenen Vorwissens
- Alle Beurteilungen, Schlussfolgerungen und Begründungen zu den durchgeführten Untersuchungen
- Begründung für das Absehen von der Untersuchung organischer oder anorganischer Parameter
- Beurteilung der Abfälle anhand der zutreffenden Grenzwerte (konkreter Kompartimente oder Kompartimentsabschnitte; Zuordnungskriterien; Deponiegrenzwertvorlagen)
- Wo erforderlich die Einteilung in unkritische, relevante und grenzwertrelevante Parameter
- Erforderlichenfalls zusätzlich zu treffende Vorkehrungen für den Transport und die Ablagerung
- Bei Abfällen gemäß § 13 Abs. 1 Z 2 eine Begründung, warum der Abfall im/in den angeführten konkreten Kompartiment(en) abgelagert werden kann
- Zutreffenden Falls zusätzlich eine Bewertung, ob die Identität des untersuchten Abfalls gegeben ist.