Die Informationen, die hier eingetragen werden, sollen der befugten Fachperson (dem Gutachter) helfen, sich ein möglichst detailliertes Bild von der Entstehung des Abfalls zu machen und dadurch eine effiziente Probenahmeplanung ermöglichen. Die Angabe der Inputmaterialien bei einmalig anfallenden Abfällen ist unter anderem in folgenden Fällen sinnvoll:

1. Wenn ein Abfall in einem definierten Prozess anfällt und grundsätzlich einer Verwertung zugeführt wird, einzelne Chargen die Kriterien für die Verwertung aber nicht einhalten und als einmalig anfallender Abfall deponiert werden müssen.

2. Wenn ein Abfall in einem definierten Prozess anfällt, der Abfall aber aufgrund außergewöhnlicher Betriebszustände, zB der Reinigung eines Produktionsanlagenteils, mit für den Prozess untypischen Materialien oder Chemikalien verunreinigt ist (da diese Materialien oder Chemikalien keine Inputstoffe des regulären Produktionsprozesses sind, sind sie auch nicht im Beurteilungsnachweis des Abfallstroms, der dem Gutachter als Vorinformation zu übermitteln ist, enthalten