Für einmalig anfallende Abfälle:

Die Angabe der Inputmaterialien bei einmalig anfallenden Abfällen ist unter anderem in folgenden Fällen sinnvoll:

  • Wenn ein Abfall in einem definierten Prozess anfällt und grundsätzlich einer Verwertung zugeführt wird, einzelne Chargen die Kriterien für die Verwertung aber nicht einhalten und als einmalig anfallender Abfall deponiert werden müssen.
  • Wenn ein Abfall in einem definierten Prozess anfällt, der Abfall aber aufgrund außergewöhnlicher Betriebszustände, z.B. der Reinigung eines Produktionsanlagenteils, mit für den Prozess untypischen Materialien oder Chemikalien verunreinigt ist (da diese Materialien oder Chemikalien keine Inputstoffe des regulären Produktionsprozesses sind, sind sie auch nicht im Beurteilungsnachweis des Abfallstroms, der dem Gutachter als Vorinformation zu übermitteln ist, enthalten)

 

Für Abfälle, die keine einmalig anfallenden Abfälle sind:

  • z.B. bei „Flugaschen und -stäube aus sonstigen Feuerungsanlagen“ Angabe der eingesetzten Brennstoffe.
  • bei Abfällen aus der Galvanotechnik: Eingesetzte Metalle, Fällungsreagenzien, etc.
  • Bei Abfällen aus einer Behandlung Angabe, welche Materialien behandelt wurden bzw. Abfallart VOR der Behandlung