Die Informationen, die hier eingetragen werden, sollen der befugten Fachperson (dem Gutachter) helfen, sich ein möglichst detailliertes Bild von der Entstehung des Abfalls zu machen und dadurch eine effiziente Probenahmeplanung ermöglichen.

Die Angabe der Outputmaterialien bei einmalig anfallenden Abfällen ist z.B. sinnvoll wenn ein Abfall in einem definierten Prozess anfällt und grundsätzlich einer Verwertung zugeführt wird, einzelne Chargen die Kriterien für die Verwertung aber nicht einhalten und als einmalig anfallender Abfall deponiert werden müssen.