Nach jeder Angabe der voraussichtlichen Jahresanfallsmenge ist festzulegen, wie die angegebene Masse ermittelt wurde:

  • Berechnung: z.B. auf Basis der Anlagekapazität und der geplanten Auslastung
  • Messung: für voraussichtliche Jahresanfallsmengen nicht zutreffend
  • Schätzung: z.B. Aufgrund der Vorjahresproduktion