Für die Beschreibung einer Kontamination mit gefährlichen Stoffen ist diese neben der Auswahl der zutreffenden Kontaminationsgruppe aus dem Drop-Down-Menü im Feld „Anmerkung zur Kontamination“ näher zu beschreiben.

Die Inhalte der Abfallinformationen laut der ÖNORM S 2126 bzw. ÖNORM S 2127 müssen auch in der elektronischen Version der Abfallinformation erfasst werden.

Daher sind in diesem Feld auch jene Informationen einzutragen, für die in der ÖNORM S 2126 die Felder

  • Wird/wurde mit umweltgefährdenden Stoffen (z.B. Chemikalien/Lösemitteln/Treibstoffen) hantiert? NEIN/JA, wo; Beschreibung
  • Gibt/gab es auf der Liegenschaft Chemikalienlager, Tanks o. dgl.? NEIN/JA, wo; Beschreibung
  • Gibt es bekannte Verunreinigungen? NEIN/JA, wo; Beschreibung

bzw. in der ÖNORM S 2127 die Felder

  • AUSWAHL: keine Verunreinigung bekannt/offensichtlich/zu vermuten; Verunreinigung bekannt; Verunreinigung offensichtlich, Verunreinigung zu vermuten
  • Beschreibung der bekannten/offensichtlichen/vermuteten Verunreinigung

vorgesehen sind.