Zur Unterscheidung von Anfallsort und Absendeort

Anfallsort ist jener Ort, an dem der Abfall in der Form, in welcher er an die Deponie angeliefert werden soll, angefallen ist. In der Regel ist dies:

  • der Standort einer Produktionsanlage,
  • die jeweilige Baustelle bzw. bei Linienbauwerken das jeweilige Baulos einer Bau-, Abbruch- oder Aushubtätigkeit (Bodenaushubmaterial, Baurestmassen, Tunnelausbruch, Gleisschotter und sonstiger Aushub),
  • die Gemeinde im Falle einer kommunalen Sammlung oder Sammeltour.

Absendeort ist jener Ort, von dem der Abfall unmittelbar an die Deponie angeliefert wird. Der Absendeort ist in der Regel ident mit dem Anfallsort, kann aber auch der Ort eines Zwischenlagers des Abfalls sein.

HINWEIS: Sollen mehrere Abfälle, die aber jedenfalls zur gleichen Abfallart gehören müssen, unter Beachtung des Vermischungsverbots erlaubterweise mit EINER Abfallinformation an eine Deponie angeliefert werden, so können diese Abfälle an verschiedenen Standorten angefallen sein und somit können auch mehrere Absendeorte existieren. In diesem Fall sind alle Absendeorte explizit anzuführen. Durch Anklicken des Buttons „Weitere hinzufügen“ erhält man ein weiteres Datenfeld.