Mit „Antragserstellung Erlaubnis“ können Sie Ihren Antrag auf Sammlung/Behandlung von Abfällen gemäß § 24a AWG 2002 ausfüllen und ausdrucken. Bitte senden Sie das ausgefüllte Antragsformular unter Anschluss der erforderlichen Beilagen und Nachweise an Ihre zuständige Behörde.
ACHTUNG: eine elektronische Antragstellung ist derzeit noch nicht möglich. Die Übermittlung des Antrages an die Behörde hat noch außerhalb des EDM-Systems in Papierform zu erfolgen!
Note: Bitte überprüfen Sie, ob die auf der ersten Seite im ausgefüllten und ausgedruckten Formblatt angeführte Behörde die in Ihrem konkreten Fall zuständige Behörde ist!
Bitte schließen Sie dem Antrag insbesondere folgende Nachweise und Unterlagen an:
1. Antrag zur Sammlung/Behandlung von Abfällen – Beilagen zum Antrag
1.1. Für den/die Antragsteller/in – natürliche Person (alle Nachweise in Kopie beilegen):
- Meldenachweis
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Geburtsurkunde
- Strafregisterbescheinigung (Auszug aus dem Strafregister und Auszug aus dem Verwaltungsstrafregister oder Bestätigung der zuständigen Verwaltungsstrafbehörde)
- Fachliche Nachweise (zB Zeugnisse, Nachweise über die bisherige Tätigkeit)
1.2. Für den/die Antragsteller/in – juristische Person (alle Nachweise in Kopie beilegen):
- Firmenbuchauszug (wenn Antragsteller/in ein im Firmenbuch eingetragenes Unternehmen ist)
- Vereinsregisterauszug (wenn es sich um einen eingetragenen Verein handelt)
1.3 Für Anlagen (Behandlungsanlagen/Lager/Zwischenlager)
- Bei eigenen Anlagen: Genehmigungsbescheid(e) / Bewilligungsbescheid(e) für die Behandlungsanlagen/Lager/Zwischenlager – in Kopie
- Bei fremden Anlagen: Nutzungsverträge
2. Zur Bestellung eines abfallrechtlichen Geschäftsführers / einer abfallrechtlichen Geschäftsführerin
Erforderliche Nachweise und Beilagen:
- Meldenachweis– in Kopie
- Staatsbürgerschaftsnachweis– in Kopie
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn der Hauptwohnsitz im Ausland liegt – in Kopie
- Geburtsurkunde – in Kopie
- Strafregisterbescheinigung (Auszug aus dem Strafregister und Auszug aus dem Verwaltungsstrafregister oder Bestätigung der zuständigen Verwaltungsstrafbehörde)
- Fachliche Nachweise (zB Zeugnisse, Nachweise über die bisherige Tätigkeit) – in Kopie
- Nachweis über die Zustimmung zur Bestellung zum abfallrechtlichen Geschäftsführer / zur abfallrechtlichen Geschäftsführerin (Unterzeichnet vom abfallrechtlichen Geschäftsführer/von der abfallrechtlichen Geschäftsführerin)
- Nachweis über die hauptberufliche Tätigkeit (z. B. Dienstvertrag, Werkvertrag, Anmeldung zur Sozialversicherung, etc.) – in Kopie
- Angabe, ob der abfallrechtliche Geschäftsführer / die abfallrechtliche Geschäftsführerin bei weiteren Unternehmen beschäftigt sind (Firmenbezeichnung und Sitz, Wochenstundenanzahl)
- Verlässlichkeitserklärung des abfallrechtlichen Geschäftsführers/der abfallrechtlichen Geschäftsführerin
3. Zur Namhaftmachung einer verantwortlichen Person - Beilagen
Erforderliche Nachweise und Beilagen:
- Meldenachweis – in Kopie
- Staatsbürgerschaftsnachweis – in Kopie
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn die verantwortliche Person ihren Wohnsitz im Ausland hat – in Kopie
- Geburtsurkunde – in Kopie
- Verlässlichkeitserklärung
- Nachweis über die Zustimmung der verantwortlichen Person zur Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten nach § 9 Abs. 2 und 4 Verwaltungsstrafgesetz 1991 – VStG für die Tätigkeit der Sammlung / Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen und Asbestzement
- Strafregisterbescheinigung (Auszug aus dem Strafregister und Auszug aus dem Verwaltungsstrafregister oder Bestätigung der zuständigen Verwaltungsstrafbehörde)
- Fachliche Nachweise (zB Zeugnisse, Nachweise über die bisherige Tätigkeit) – in Kopie
4. Zur Namhaftmachung einer fachkundigen Person (nur für Gemeinden) – Beilagen
Erforderliche Nachweise und Beilagen:
- Meldenachweis – in Kopie
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn die fachkundige Person ihren Wohnsitz im Ausland hat.
- Geburtsurkunde – in Kopie
- Verlässlichkeitserklärung
- Nachweis über die Zustimmung der fachkundigen Person zu ihrer Bestellung
- Strafregisterbescheinigung (Auszug aus dem Strafregister und Auszug aus dem Verwaltungsstrafregister oder Bestätigung der zuständigen Verwaltungsstrafbehörde)
- Fachliche Nachweise (zB Zeugnisse, Nachweise über die bisherige Tätigkeit) – in Kopie
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der beschriebenen Art der Tätigkeit noch andere Unterlagen von der zuständigen Behörde angefordert werden können!
Allgemeiner Note: Zur Vergebührung des Antrages sowie des Erlaubnisbescheides erhalten Sie mit dem Bescheid einen Erlagschein.