Art der Tätigkeit: Sammlung
Sammlung = Abfälle werden von anderen Rechtspersonen übernommen.
"Sammlung" ist das Einsammeln von Abfällen durch Abholung, Entgegennahme oder rechtliches Verfügen über die Abholung oder Entgegennahme durch einen beauftragten Dritten. Die Sammlung schließt die vorläufige Sortierung und vorläufige Lagerung der Abfälle zum Zwecke des Transports zu einer Behandlungsanlage ein (vgl. § 2 Abs. 5 Z 9 AWG 2002).