Handelt es sich bei der Anlage um eine mobile Anlage zur Behandlung von Abfällen?
Hinweis zum Begriff der "mobilen" Anlage: "Mobile Anlagen" sind jene Anlagen, die nicht ortsfest sind. Mobile Anlagen zur Behandlung von Abfällen unterliegen im AWG 2002 besonderen Bestimmungen, vgl. §§ 52 AWG 2002 ff.