Handelt es sich bei der Anlage um eine mobile Anlage zur Behandlung von Abfällen?

Hinweis zum Begriff der "mobilen" Anlage: "Mobile Anlagen" sind jene Anlagen, die nicht ortsfest sind. Mobile Anlagen zur Behandlung von Abfällen unterliegen im AWG 2002 besonderen Bestimmungen, vgl. §§ 52 AWG 2002 ff.

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