Bitte machen Sie nähere Angaben zur „Behandlung vor Ort“, wenn eine Behandlung von Abfällen außerhalb einer geeigneten, genehmigten Behandlungsanlage erfolgen soll.

Bitte beschreiben Sie die Art der Tätigkeit so präzise wie möglich und legen Sie dar, wie und wodurch eine umweltgerechte, sorgfältige und sachgerechte Sammlung/Behandlung sichergestellt ist (zB Beschreibung der Behandlungsweise, der zum Einsatz kommenden Geräte, Maschinen, Gebinde und der Behandlungsstätte).

Hinweis: Die zuständige Behörde hat insbesondere anhand Ihrer Angaben zu prüfen,

  • ob die die Art der Sammlung oder Behandlung den §§ 15, 16 sowie 23 Abs. 1 und 2 AWG 2002 und den Zielen und Grundsätze (§ 1 Abs. 1 und 2 AWG 2002) entspricht sowie den öffentlichen Interessen (§ 1 Abs. 3 AWG 2002) nicht widerspricht,

  • ob die Art der Sammlung oder Behandlung für die jeweiligen Abfälle geeignet ist.