Art der Tätigkeit: Innerbetriebliche Behandlung.

Innerbetriebliche Behandlung = Abfälle, welche vom Antragsteller / von der Antragstellerin selbst ersterzeugt wurden (keine Sekundärabfälle!) werden Behandlungsverfahren unterzogen.

Bitte beachten Sie: es handelt sich um Abfälle, welche der Antragsteller / die Antragstellerin selbst erst-erzeugt hat! - Wenn die Abfälle von anderen Rechtspersonen übernommen werden, liegt eine Behandlung (keine "innerbetriebliche" Behandlung") vor.