Zum abfallrechtlichen Geschäftsführer / zur abfallrechtlichen Geschäftsführerin darf nur bestellt werden, wer die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Sammlung / Behandlung der Abfälle besitzt, für welche die Erlaubnis beantragt wird.
Bitte vergessen Sie nicht, allfällige Nachweise (zB Zeugnisse) dem Antrag beizulegen.