Meldung gemäß EmRegV-OW, BGBl. II 207/2017

Im Zeitraum vom 1.4. bis 30.4. sieht die EmRegV-OW, BGBl. II 207/2017 in der geltenden Fassung, die Meldungseinbringung durch den Registerpflichtigen vor. Es handelt sich dabei um Emissionsdaten wie die Jahresabwassermenge in Kubikmetern und Jahresfrachten an Stoffen in Kilogramm für das Berichtsjahr.  Es sind die Jahresfrachten der im Bescheid geregelten Stoffemissionen (Bescheidparameter), die branchenbezogenen prioritären Stoffe sowie sonstige relevante Stoffe gemäß Anlage B der EmRegV-OW 2017 zu melden.
Der Landeshauptmann hat hierfür auf der Grundlage vorliegender Bewilligungs- oder Genehmigungsbescheide alle registerpflichtigen Einwirkungen sowie deren allgemeine und wasserwirtschaftliche Stammdaten in das EMREG-OW einzutragen. Optional kann er die ihm zur Verfügung stehenden wasserwirtschaftlichen Bewegungsdaten entsprechend den Anlagen A und B im Register erfassen.