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Im Zeitraum vom 1.4. bis 30.4. sieht die EmRegV-OW, BGBl. II 207/2017 in der geltenden Fassung, die Meldungseinbringung durch den Registerpflichtigen vor. Es handelt sich dabei um Emissionsdaten wie die Jahresabwassermenge in Kubikmetern und Jahresfrachten an Stoffen in Kilogramm für das Berichtsjahr. Es sind die Jahresfrachten der im Bescheid geregelten Stoffemissionen (Bescheidparameter), die branchenbezogenen prioritären Stoffe sowie sonstige relevante Stoffe gemäß Anlage B der EmRegV-OW 2017 zu melden.
Hilfestellung:
Für Fragen zu EMREG-OW wenden Sie sich bitte vorzugsweise per E-Mail an den Helpdesk.
E-Mail: emreg-ow-helpdesk@umweltbundesamt.at
Tel.: 01-31304/8008 (Mo-Do 9-16 Uhr und Fr 9-14 Uhr)
Für Fragen stehen auch Ansprechpersonen für EMREG-OW bei den Ämtern der Landesregierungen zur Verfügung: Ansprechpersonen für EMREG-OW bei den Ämtern der Landesregierungen
Hier finden Sie zur Unterstützung Ihrer Meldungseinbringung folgende Dokumente zum Herunterladen:
Rechtlicher Hintergrund
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Verordnung über ein elektronisches Register zur Erfassung aller wesentlichen Belastungen von Oberflächenwasserkörpern durch Emissionen von Stoffen aus Punktquellen 2017, BGBl. II Nr. 207/2017
(Emissionsregisterverordnung 2017 – EmRegV-OW 2017)
Text inklusive Anlagen
Hilfe bei der Meldungseinbringung
🎬 Bitte beachten Sie die Tutorialvideos in der Kopfzeile!
- 🌟BVT Beobachtungsparameter
- 🌟XML-Schnittstellenbeschreibung zum Hochladen von Bewegungsdaten in EMREG-OW
- Präsentationen Schulung Mödling 2.4.2025
- Aufzeichnung WKO Webinar 9.4.2025 (Youtube)
- Sammlung von häufig gestellte Fragen zu EMREG-OW (FAQ)
- Information zur Berechnung fehlender Daten
Visualisierungen und Auswertungen