Wenn Sie die Jahresfracht mit „0“ (Null) angeben, teilen Sie uns bitte mit, ob dieser Parameter aufgrund von Fachexpertise abwesend „A“ ist, oder aufgrund von den im Berichtsjahr durchgeführten Messungen als nicht bestimmbar „N“ einzustufen ist. Die Kennzeichnung ist wichtig für die Plausibilitätsprüfung und erspart in der Regel Rückfragen.