Inverkehrsetzungs-Quartalsmeldung Sammel- und Verwertungssystem

Sammel- und Verwertungssysteme haben für jedes Kalenderquartal jeweils eine Gesamtsumme der von ihren Teilnehmern in Österreich in Verkehr gesetzten Massen an Elektro- und Elektronikgeräten bis spätestens 7 Wochen nach Ablauf des Quartals elektronisch zu melden (§ 23 Abs. 3 EAG-VO).

Sie sehen die Bezeichnung der Meldung inklusive Berichtszeitraum und können nun die Massen Ihrer Teilnehmer nach Sammel- und Behandlungskategorien entsprechend Ihrer Genehmigung eintragen. Befüllen Sie bitte die Felder von Sammel- und Behandlungskategorien, die nicht von Ihrer System-Genehmigung umfasst sind, mit der Zahl "0".

Geben Sie die Masse in Kilogramm mit maximal 2 Nachkommastellen an. Als Dezimalzeichen ist der Beistrich (kein Punkt) zu verwenden.

Wenn Sie die Daten in Ihrem privaten Bereich speichern möchten, so drücken Sie auf "Speichern". Sie haben die Möglichkeit diese Meldungen jederzeit wieder zu öffnen, zu bearbeiten und erneut zu speichern. Zur Übermittlung der Meldung an die Behörde drücken Sie bitte auf den Button "Speichern und Meldung einbringen". Erst damit haben sie die Meldung eingebracht.

Auch bereits eingebrachte Meldungen können wiederholt geöffnet, bearbeitet und erneut an die Behörde übermittelt werden. Drücken Sie dazu bitte auf den Button "Speichern und Meldung einbringen". Bitte beachten Sie dabei immer das jeweilige Ende der Meldefrist.