Notee

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Befüllen Sie das Formular für die Vollmachtübermittlung. Aus der beglaubigten Vollmacht (Dateiupload) müssen insbesondere folgende Inhalte ersichtlich sein:

  • der Umfang der Bevollmächtigung, insbesondere die jeweilige Sammel- und Tarifkategorie,
  • die ausdrückliche Zustimmung des:der Bevollmächtigten, die Verpflichtung der ihn:sie bestellenden Person wahrzunehmen und
  • die vertragliche Sicherstellung, dass dem:der Bevollmächtigten das Recht zum Abschluss von den Vollmachtgeber bzw. die Vollmachtgeberin verpflichtenden Verträgen eingeräumt wird und dass dem:der Bevollmächtigten alle zur Erfüllung seiner:ihrer Aufgaben erforderlichen Unterlagen und Mittel zur Verfügung gestellt werden.
 

Notee2

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Stellen Sie die Daten im Formular bei Bedarf richtig. Um eine rasche Bearbeitung durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Environmentschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) zu ermöglichen, beachten Sie im Fall einer Verbesserungsaufforderung die in der Benachrichtigung genannten Gründe.

Durch Klicken auf "Speichern und absenden" wird die Vollmacht an das BMLUK übermittelt.

 

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Bevollmächtigter für ausländische Hersteller/Fernabsatzhändler
(EAG-VO-Novelle 2014,
Batterien-VO-Novelle 2021 und
Verpackungsverordnung-Novelle 2021, tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft)

Ausländische Hersteller aus einem EU-Mitgliedsstaat, die Elektrogeräte, Batterien oder Verpackungen an österreichische Weiterverkäufer liefern, können zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Österreich einen Bevollmächtigten bestellen; Ausländische Fernabsatzhändler (aus EU-Mitgliedstaaten und auch aus allen anderen Ländern) von Elektrogeräten, Batterien oder Verpackungen sind verpflichtet, einen Bevollmächtigten zu bestellen.

Der Bevollmächtigte übernimmt sämtliche Verpflichtungen des ausländischen Herstellers (Person) bzw. Fernabsatzhändlers nach dem AWG 2002 sowie der Batterien-VO-Novelle, EAG-VO-Novelle und Verpackungsverordnung-Novelle, die dieser in Österreich an andere als Letztverbraucher bzw. an Letztverbraucher vertreibt. Den Bevollmächtigten treffen zur Erfüllung seiner Aufgaben diverse Verpflichtungen.

So muss er sich unter anderem im Register gemäß § 22 Abs. 1 AWG 2002 registrieren und bestimmte Daten an dieses Register übermitteln. Die Behörde (BMLUK) setzt im Register eine Kennzeichnung als Bevollmächtigter. Der Bevollmächtigte hat die von seinem Vollmachtgeber in Verkehr gesetzten Massen der jeweiligen Produkte an das Register gemäß § 22 Abs. 1 AWG 2002 zu melden.

Voraussetzungen:

Für die Registration als Bevollmächtigter müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. der Bevollmächtigte ist eine natürliche oder juristische Person mit Sitz im Inland,
2. das Vorhandensein einer inländischen Zustelladresse,
3. die Verantwortlichkeit für die Einhaltung der österreichischen Verwaltungsvorschriften ist

gegeben (§ 9 VStG) und

4. die Bestellung erfolgt durch eine beglaubigte Vollmacht (Unterschriftenbeglaubigung des Vollmachtgebers) in deutscher oder englischer Sprache, aus der

  • der Umfang der Bevollmächtigung wie insbesondere die jeweilige Sammel- und Behandlungskategorie,
  • die ausdrückliche Zustimmung des Bevollmächtigten dazu, die Verpflichtungen des ihn bestellenden Herstellers wahrzunehmen sowie
  • die vertragliche Sicherstellung, dass dem Bevollmächtigten das Recht zum Abschluss von dem Hersteller verpflichtenden Verträgen eingeräumt wird und alle zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen und Mittel zur Verfügung gestellt werden,

ersichtlich sind.

Die Bestellung eines Bevollmächtigten sowie Änderungen oder die Beendigung einer Bevollmächtigung können nur mit Ablauf eines Kalenderquartals wirksam werden.

Verfahrensablauf

Wird beabsichtigt, als Bevollmächtigter für einen ausländischen Hersteller (Person) bzw. Fernabsatzhändler zu agieren, ist nach einer Erstregistrierung (Tätigkeitsprofil Abfall spezifisch „Hersteller/sonstige Meldepflicht“) im EDM-System eine – den oben genannten Voraussetzungen entsprechende – Vollmacht über das EDM-Portal zu übermitteln.

Fällt die Prüfung der Vollmacht positiv aus (d.h. sämtliche Voraussetzungen sind erfüllt), nimmt das BMLUK die Kennzeichnung des Registrierten als Bevollmächtigten im EDM-Stammdatenregister vor und korrigiert die Angaben im Tätigkeitsprofil.
Note: Die Eintragung im Tätigkeitsprofil des Bevollmächtigten erfolgt dabei für alle potenziell möglichen Bevollmächtigungsbereiche (EAG, Batterien, Verpackungen) und nicht ausschließlich für den jeweils beantragten Bereich.

In weiterer Folge übermittelt das BMLUK die Stammdaten des ausländischen Herstellers (Person) bzw. Fernabsatzhändlers an die Environmentbundesamt GmbH (UBA), welche diesen sodann anhand der übermittelten Daten im ZAReg registriert.

Anschließend werden dem Bevollmächtigten vom UBA sogenannte Nebenbenutzerzugangsdaten mitgeteilt, mit denen er als Nebenbenutzer Zugang zu den Daten des ausländischen Herstellers (Person) bzw. Fernabsatzhändlers erhält. Für den Fall, dass der ausländische Hersteller (Person) bzw. Fernabsatzhändler selbst die Pflege seiner Stammdaten übernehmen will, kann er die benötigten Zugangsdaten jederzeit beim EDM-Helpdesk (+43 (1) 31304/8000 bzw. edm-helpdesk@umweltbundesamt.at) anfordern.

 

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In dieser Anwendung können Sie weitere Bevollmächtigungen mit den entsprechenden Vollmachten elektronisch erfassen und an das BMLUK übermitteln.

 

Verbesserungsaufforderung

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Verbesserungsaufforderung; Firma: {companyName}


Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben über das elektronische Datenmanagement (EDM) Portal eine Vollmacht übermittelt.

Eine Bearbeitung konnte vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Environmentschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Environment, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMLUK) aus folgenden Gründen nicht erfolgen:

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Es wird ersucht, die Verbesserung(en) innerhalb von 2 Wochen hier zu übermitteln: {link}

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Vollmacht

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Kündigung

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Vollmachten

Unter “Neue Vollmacht” können Sie als Bevollmächtigter Vollmachten an das BMLUK übermitteln.

Ihre bereits über die Bevollmächtigten-Applikation eingebrachten Vollmachten und Kündigungen können Sie unter “Meine Vollmachten” einsehen und bei Bedarf bearbeiten.

 

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Vollmachtgeber

Im Bereich “Meine Vollmachtgeber” können Sie Informationen zu Ihren ausländischen Vollmachtgebern abfragen.

Kündigung

Falls Sie Ihre Tätigkeit für einen Vollmachtgeber beenden, bitten wir Sie um Übermittlung der Bestätigung unter “Meine Vollmachtgeber” > Vollmachtgeber-Detailseite > “Kündigung”.

 

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Release Notes

Hier finden Sie die Dokumentation vergangener Releases inklusive detaillierter Beschreibungen von neuen Features und behobenen Fehlern.

 

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Vollmachtübersicht

In der Vollmachtsübersicht finden Sie alle jemals innerhalb der Bevollmächtigten-Applikation übermittelten Vollmachten, Kündigungen und Stilllegungs-Vorschläge. Öffnen Sie die Detailansicht einer Vollmacht, um Details einzusehen oder diese zu bearbeiten.

 

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Vollmachtgeber-Verzeichnis

Im Vollmachtgeber-Verzeichnis können zusätzliche Informationen zu bereits im ZAReg registrierten ausländischen Vollmachtgebern abgefragt werden.