Bevollmächtigter für ausländische Hersteller/Fernabsatzhändler
(EAG-VO-Novelle 2014,
Batterien-VO-Novelle 2021 und
Verpackungsverordnung-Novelle 2021, tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft)

Ausländische Hersteller aus einem EU-Mitgliedsstaat, die Elektrogeräte, Batterien oder Verpackungen an österreichische Weiterverkäufer liefern, können zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Österreich einen Bevollmächtigten bestellen; Ausländische Fernabsatzhändler (aus EU-Mitgliedstaaten und auch aus allen anderen Ländern) von Elektrogeräten, Batterien oder Verpackungen sind verpflichtet, einen Bevollmächtigten zu bestellen.

Der Bevollmächtigte übernimmt sämtliche Verpflichtungen des ausländischen Herstellers (Person) bzw. Fernabsatzhändlers nach dem AWG 2002 sowie der Batterien-VO-Novelle, EAG-VO-Novelle und Verpackungsverordnung-Novelle, die dieser in Österreich an andere als Letztverbraucher bzw. an Letztverbraucher vertreibt. Den Bevollmächtigten treffen zur Erfüllung seiner Aufgaben diverse Verpflichtungen.

So muss er sich unter anderem im Register gemäß § 22 Abs. 1 AWG 2002 registrieren und bestimmte Daten an dieses Register übermitteln. Die Behörde (BMLUK) setzt im Register eine Kennzeichnung als Bevollmächtigter. Der Bevollmächtigte hat die von seinem Vollmachtgeber in Verkehr gesetzten Massen der jeweiligen Produkte an das Register gemäß § 22 Abs. 1 AWG 2002 zu melden.

Voraussetzungen:

Für die Registrierung als Bevollmächtigter müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. der Bevollmächtigte ist eine natürliche oder juristische Person mit Sitz im Inland,
2. das Vorhandensein einer inländischen Zustelladresse,
3. die Verantwortlichkeit für die Einhaltung der österreichischen Verwaltungsvorschriften ist

gegeben (§ 9 VStG) und

4. die Bestellung erfolgt durch eine beglaubigte Vollmacht (Unterschriftenbeglaubigung des Vollmachtgebers) in deutscher oder englischer Sprache, aus der

  • der Umfang der Bevollmächtigung wie insbesondere die jeweilige Sammel- und Behandlungskategorie,
  • die ausdrückliche Zustimmung des Bevollmächtigten dazu, die Verpflichtungen des ihn bestellenden Herstellers wahrzunehmen sowie
  • die vertragliche Sicherstellung, dass dem Bevollmächtigten das Recht zum Abschluss von dem Hersteller verpflichtenden Verträgen eingeräumt wird und alle zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen und Mittel zur Verfügung gestellt werden,

ersichtlich sind.

Die Bestellung eines Bevollmächtigten sowie Änderungen oder die Beendigung einer Bevollmächtigung können nur mit Ablauf eines Kalenderquartals wirksam werden.

Verfahrensablauf

Wird beabsichtigt, als Bevollmächtigter für einen ausländischen Hersteller (Person) bzw. Fernabsatzhändler zu agieren, ist nach einer Erstregistrierung (Tätigkeitsprofil Abfall spezifisch „Hersteller/sonstige Meldepflicht“) im EDM-System eine – den oben genannten Voraussetzungen entsprechende – Vollmacht über das EDM-Portal zu übermitteln.

Fällt die Prüfung der Vollmacht positiv aus (d.h. sämtliche Voraussetzungen sind erfüllt), nimmt das BMLUK die Kennzeichnung des Registrierten als Bevollmächtigten im EDM-Stammdatenregister vor und korrigiert die Angaben im Tätigkeitsprofil.
Hinweis: Die Eintragung im Tätigkeitsprofil des Bevollmächtigten erfolgt dabei für alle potenziell möglichen Bevollmächtigungsbereiche (EAG, Batterien, Verpackungen) und nicht ausschließlich für den jeweils beantragten Bereich.

In weiterer Folge übermittelt das BMLUK die Stammdaten des ausländischen Herstellers (Person) bzw. Fernabsatzhändlers an die Umweltbundesamt GmbH (UBA), welche diesen sodann anhand der übermittelten Daten im ZAReg registriert.

Anschließend werden dem Bevollmächtigten vom UBA sogenannte Nebenbenutzerzugangsdaten mitgeteilt, mit denen er als Nebenbenutzer Zugang zu den Daten des ausländischen Herstellers (Person) bzw. Fernabsatzhändlers erhält. Für den Fall, dass der ausländische Hersteller (Person) bzw. Fernabsatzhändler selbst die Pflege seiner Stammdaten übernehmen will, kann er die benötigten Zugangsdaten jederzeit beim EDM-Helpdesk (+43 (1) 31304/8000 bzw. edm-helpdesk@umweltbundesamt.at) anfordern.

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