Über den EBSM-Upload können Sie als Sachbearbeiter des zuständigen Amts der Landesregierung die vom Übernehmer übermittelten Begleitscheindaten in Form einer XML-Datei prüfen und in das eBS-Bewegungsdatenregister einspielen.
Nach dem Hochladen wird ein Prüfprotokoll erzeugt, in dem das Prüfergebnis jedes einzelnen geprüften Begleitscheindatensatzes angezeigt wird. Im Prüfprotokoll werden „Fehlermeldungen“ und „Hinweise“ angegeben. Eine „Fehlermeldung“ erfolgt, wenn eine Prüfung nicht bestanden wurde und die Daten daher korrigiert werden müssen, bevor sie in das Bewegungsdatenregister eingespielt werden können. Wird ein „Hinweis“ angezeigt, hat dieser Begleitscheindatensatz zwar die Prüfung bestanden, jedoch wird auf eine bestimmte Sachlage hingewiesen (z.B. Meldefrist wurde nicht eingehalten, dieser Person wurde eine Personen-GLN zugeordnet, etc.).
Hinweise:
- Die Prüfprotokolle können vom betreffenden Übernehmer direkt in der Anwendung eBegleitschein eingesehen werden.
- Die Schnittstellenspezifikation sowie die fachlichen Erläuterungen zu EBSM_alt können beim EDM-Helpdesk angefordert werden.
Personen-GLN d. Übernehmers
Tragen Sie hier die 13-stellige Personen-GLN jenes Übernehmers ein, der in Ihren Zuständigkeitsbereich fällt und für den Sie die von ihm an Sie übermittelte EBSM-Datei ins eBS-Bewegungsdatenregister einspielen wollen.
Postalischer Eingang (TT.MM.JJJJ)
Auch „Eingangsdatum“ genannt. Entspricht jenem Datum, an dem Sie die hochzuladende EBSM-Datei vom Übernehmer auf elektronischem Wege erhalten haben.
Hinweis: Das Format für das Datum ist mit „TT.MM.JJJJ“ (z.B. 19.01.2007) vorgegeben.
EBSM-Datei
Über die Schaltfläche Durchsuchen… ist die von Ihnen lokal abgespeicherte EBSM-Datei auszuwählen, bevor diese hochgeladen werden kann.
Hinweis:
Das Format der EBSM-Datei hat der Version 3.02 zu entsprechen. Die technische Schnittstellendokumentation zu EBSM_alt kann beim EDM-Helpdesk angefordert werden.
nur prüfen
Wollen Sie die Begleitscheindaten in der EBSM-Datei nur prüfen und nicht ins eBS-Bewegungsdatenregister einspielen, so ist diese Auswahl zu treffen und anschließend die Schaltfläche Upload starten zu drücken.
Nach dem Drücken der Schaltfläche Upload starten erscheint das Prüfergebnis in Form eines Prüfprotokolls, in dem ersichtlich ist, welche Begleitscheindatensätze einerseits die Prüfung bestanden haben und welche andererseits einen oder mehrere Fehler aufweisen.
Hinweis:
Nach dem Prüfen können Sie über die entsprechenden Schaltflächen entweder neue Begleitscheindaten einspielen (Schaltfläche Speichern ohne korrigierte Begleitscheine) oder bereits im eBS-Bewegungsdatenregister enthaltene Begleitscheindaten korrigieren (Schaltfläche Speichern mit korrigierten Begleitscheinen). Der Einspielprozess wird mit der Speicherung der Daten beendet.
prüfen und speichern mit korrigierten Begleitschein
Diese Auswahl ist zu treffen, wenn bereits im eBS-Bewegungsdatenregister vorliegende Begleitscheindaten korrigiert werden sollen („Korrekturbegleitscheine“).
Nach dem Drücken der Schaltfläche Upload starten erscheint das Prüfergebnis in Form eines Prüfprotokolls, in dem ersichtlich ist, welche Begleitscheindatensätze einerseits die Prüfung bestanden haben und dadurch im eBS-Bewegungsdatenregister bereits vorliegende Begleitscheine korrigiert wurden und welche andererseits einen oder mehrere Fehler aufweisen.
Hinweise:
- Die EBSM-Datei darf nur Korrekturbegleitscheine enthalten. Daten von „neuen“ Begleitscheinen müssen über die Auswahl prüfen und speichern ohne korrigierte Begleit-scheine eingespielt werden.
- Das Prüfprotokoll kann vom betreffenden Übernehmer direkt in der Anwendung e-Begleitschein eingesehen werden.
Diese Auswahl ist zu treffen, wenn ausschließlich Begleitscheine eingespielt werden sollen, die noch nicht im eBS-Bewegungsdatenregister vorliegen.
Nach dem Drücken der Schaltfläche Upload starten erscheint das Prüfergebnis in Form eines Prüfprotokolls, in dem ersichtlich ist, welche Begleitscheindatensätze einerseits die Prüfung bestanden haben
und in das eBS-Bewegungsdatenregister eingespielt wurden und welche andererseits einen oder mehrere Fehler aufweisen.
Hinweise:
- Die EBSM-Datei darf nur Daten von „neuen“ Begleitscheinen enthalten. Sollen im eBS-Bewegungsdatenregister bereits vorliegende Begleitscheine korrigiert werden, so muss die Auswahl prüfen und speichern mit korrigierten Begleitscheinen getroffen werden.
- Das Prüfprotokoll kann vom betreffenden Übernehmer direkt in der Anwendung e-Begleitschein eingesehen werden.