Für jede Nachricht müssen Sie als Absender ein Topic auswählen.
Die Themenauswahl bestimmt auch, welche Empfänger Sie zu der Nachricht hinzufügen können.
Wichtiger Note, falls Sie das passende Topic nicht finden können:
Wenn in einer Verordnung festgehalten ist, dass zum Beispiel eine Registrierte Person eine Abfallbilanz via EDM strukturiert einzubringen hat, so darf diese Registrierte Person ihre Abfallbilanz nicht als EBB-Nachricht mit einer Beilage übermitteln, sondern muss den in der Verordnung vorgeschriebenen Weg über die EDM-Teilanwendung Abfallbilanz ordnungsgemäß einbringen.
Dieses Prinzip gilt für alle Anträge, Anliegen und Meldungen, die von Registrierten Personen an die öffentlichen Verwaltung übermittelt werden sollen.
Nur wenn die öffentliche Verwaltung als Kommunikationsweg explizit die EBB-Nachrichten empfiehlt, darf dieser auch verwendet werden. Für welche Kommunikation die öffentliche Verwaltung den EBB-empfiehlt, können Anwender von Registrierten Personen bei der Erstellung einer Nachricht mittels der Nachrichtenthemen sehen. Diese Liste der Nachrichtenthemen wird laufend und nach Bedarf ausgebaut.