Wenn Sie aktiv informiert werden möchten, wenn Sie zum Beispiel eine neue EBB-Nachricht oder Zugriff auf ein neues Fachobjekt erhalten, so können Sie die Benachrichtigungsfunktion aktivieren.
Beachten Sie bitte, dass einmal aktivierte Benachrichtigungen nur für 180 Tage gültig sind. Kurz vor Ablauf dieser Frist erhalten Sie eine Erinnerung via E-Mail zugestellt, dass Sie die Benachrichtigungsfunktion verlängern müssen. Zur Verlängerung müssen Sie nochmals den Dialog „Einstellungen für Benachrichtigungen“ aufrufen und speichern.
Mit der EDM-Anwendung arbeiten unterschiedliche Benutzergruppen und die Anwender dieser Benutzergruppen arbeiten in unterschiedlichen Häufigkeiten mit der EDM-Anwendung. Vor allem für Anwender, die nicht in kurzen regelmäßigen Abständen in die EDM-Anwendung einsteigen (müssen), ist diese Benachrichtigungsfunktion gedacht, damit sie informiert werden, wenn für sie eine neue Information (eine neue Nachricht, eine Terminerinnerung, usw.) vorliegt, die bearbeitet werden sollte.
Anwender, die in kurzen Zeitabständen und die regelmäßig mit der EDM-Anwendung und im Besonderen mit dem EDM-Benutzerbereich arbeiten, werden diese Benachrichtigungsfunktion nicht benötigen und können diese auch jederzeit deaktivieren.