Allgemeine Informationen

Gemäß § 27 Abs. 3 AWG 2002 verliert ein Abfallsammler oder -behandler seine Erlaubnis gemäß § 24a Abs. 1 AWG 2002, wenn er für more als zwei aufeinander folgende Berichtszeiträume keine Abfallbilanz oder Leermeldung übermittelt. Diese mit der AWG-Rechtsbereinigungsnovelle 2019 geschaffene Bestimmung ist mit 1.1.2021 in Kraft getreten. Der Verlust der Erlaubnis erfolgt ex lege. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Erlaubnisdatenerfassungen im EDM bzw. da im EDM nicht in jedem Fall klar erkennbar ist, ob es sich um eine (von einem Landeshauptmann erteilte) Erlaubnis gem. § 24a Abs. 1 AWG 2002 handelt, kann derzeit keine automatische Beendigung der Erlaubnisdaten im EDM erfolgen. Um sicherzustellen, dass die Abbildung der Erlaubnis im EDM korrekt ist, muss die zuständige Behörde prüfen, welche Abfallsammler oder -behandler ihre Erlaubnis verlieren. Dafür soll die Meldestatistik "Potenzieller Erlaubnisverlust" dienen.

Im Ergebnis enthaltene Registrierte

Im Ergebnis werden alle Registrierten zurückgeliefert, für die alle der folgenden Bedingungen zutreffen:

  1. Zum Registrierten sind Erlaubnisdaten erfasst. Darin sind Abfallarten (als strukturierte Inhalte) erfasst, welche während der 3 relevanten Berichtszeiträume gültig waren (der Registrierte ist also meldepflichtig) und die zum Stichtag 16.3. noch gültig gewesen sind.
  2. Der Registrierte hat über die relevanten drei Berichtszeiträume keine Abfallbilanz oder Leermeldung eingebracht.
  3. Die Registrierten liegen in Ihrem Zuständigkeitsbereich.
    • Für inländische Registrierte wird für die Ermittlung der Zuständigkeit das Sitz-Bundesland herangezogen.
    • Für ausländische Registrierte wird die in ZAReg als ausstellende Behörde beim jüngsten Erlaubnisbescheid eingetragene Behörde herangezogen. Kann keine ausstellende Behörde ermittelt werden, so wird der ausländische Registrierte für alle Landesbehörden zurückgeliefert.

Im Ergebnis enthaltene Spalten

Folgende Spalten sind im Ergebnis (Excel-Datei) enthalten:

Spalten mit Stammdaten Die aktuell gültigen Stammdaten des Registrierten, wie Name oder Sitz-Adresse, werden angezeigt.
Stillgelegt Zeigt an, ob der Registrierte am 16.3.2023 stillgelegt war.
Ausstellende Behörde (Bescheid) Es wird die Behörde angezeigt, welche in ZAReg als ausstellende Behörde beim jüngsten Erlaubnisbescheid eingetragen ist.
Wirksamkeitsbeginn der genehmigten Abfallarten Es wird das älteste "Wirksam von" Datum der Abfallarten in Erlaubnissen nach § 24a (ungleich "Gleichwertigkeit ausländische Erlaubnis") angezeigt. So ist erkennbar, ab wann eine Meldepflicht (potenziell) vorgelegen hat.
Auch gleichwertige Erlaubnis vorhanden Registrierte, welche ausschließlich gleichwertige Erlaubnisse in ZAReg eingetragen haben, werden in dieser Auswertung generell nicht ausgegeben. In dieser Spalte ist aber erkennbar, ob zusätzlich zu einer sonstigen Erlaubnis auch eine gleichwertige Erlaubnis in ZAReg eingetragen ist.
Anmerkung: Eine Erlaubnis wird anhand der in der ZAReg-Bescheidverwaltung erfassten Bearbeitungsart als "gleichwertige Erlaubnis" interpretiert, wenn der entsprechende Eintrag explizit vorhanden ist.