Wofür wird die Anwendung Berechtigungsdaten (Abfallarten) benötigt und welche zusätzlichen Dokumente sind für die Einreichung eines Antrags auf eine Erlaubnis gemäß § 24a AWG 2002 erforderlich?
Die Anwendung Berechtigungsdaten (Abfallarten) unterstützt bei der Beantragung einer Erlaubnis gemäß § 24a AWG 2002 im Hinblick auf Abfallarten. Die Anwendung kann genutzt werden, um Abfallarten für eine
- erstmalige Erlaubnis zu beantragen oder
- Änderung einer bereits erteilten Erlaubnis zu beantragen
Die mit dieser Anwendung erstellte Antragsunterlage betreffend Abfallarten kann als Teil des Antrags auf eine Erlaubnis verwendet und direkt in der Anwendung an die zuständige Behörde übermittelt werden.
Warning: Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf eine Erlaubnis gemäß § 25a AWG 2002 zusätzliche Dokumente enthalten muss, die der Behörde außerhalb der Anwendung zu übermitteln sind:
- Angaben über die Person,
- eine verbale Beschreibung der Art der Sammlung oder Behandlung der Abfälle einschließlich einer Darlegung, dass die Sammlung und Behandlung der Abfälle umweltgerecht, sorgfältig und sachgerecht erfolgt, sodass die öffentlichen Interessen (§ 1 Abs. 3) nicht beeinträchtigt werden,
- Angaben über die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Sammlung und Behandlung der Abfälle, für welche die Erlaubnis beantragt wird,
- Angaben über die Verlässlichkeit, insbesondere aktueller Strafregisterauszug und Verwaltungsstrafregisterauszug oder Bestätigung der zuständigen Verwaltungsstrafbehörde,
- die Darlegung, dass die Lagerung oder Zwischenlagerung in einem geeigneten genehmigten Lager oder Zwischenlager erfolgt,
- die Darlegung, dass die Behandlung in einer geeigneten genehmigten Behandlungsanlage oder an einem für diese Behandlung geeigneten Ort erfolgt.
Wie können Abfallarten für eine erstmalige Erlaubnis oder wie kann eine Änderung einer bereits erteilten Erlaubnis beantragt werden?
In der Anwendung können Sie mittels der Funktion „Neue Antragsunterlage erstellen“ eine Antragsunterlage erstellen. Anschließend können Sie Abfallarten hinzufügen, bearbeiten (z.B.: Sammler/Behandler Tätigkeit oder R/D-Verfahren) oder auf Abfallarten verzichten. Nach Abschluss Ihrer Bearbeitung können Sie mittels der Funktion „Antragsunterlage übermitteln“ den Neu- oder Änderungsantrag an die Behörde übermitteln.
Wie können Abfallarten hinzugefügt werden?
Fügen Sie neue Abfallarten hinzu, indem Sie in Ihrer Antragsunterlage auf „Neue Abfallarten hinzufügen“ klicken. Wählen Sie anschließend jene Abfallarten aus, die Sie beantragen möchten. Sie können den ausgewählten Abfallarten anschließend pro Abfallart Tätigkeiten und R/D-Verfahren zuordnen oder die ausgewählten Abfallarten gemeinsam bearbeiten. Note: In der Liste der für ein Hinzufügen zur Auswahl stehenden Abfallarten, werden nur jene angezeigt, die Sie nicht in Ihrem aktuellen Erlaubnisumfang haben.
Wie werde ich bei einer Änderung der R/D-Verfahren unterstützt?
Sie können die Tätigkeit (Sammlung/Behandlung) oder R/D-Verfahren einzelner Abfallarten ändern indem Sie in Ihrer Antragsunterlage in die Details (nachgestelltes Pfeilsymbol) der jeweiligen Abfallart wechseln und dort die gewünschten Änderungen vornehmen. Sie können auch moreere Abfallarten gemeinsam bearbeiten, indem Sie die gewünschten Abfallarten mittels der vorangestellten Checkboxen auswählen und auf „Auswahl gemeinsam bearbeiten“ klicken.
Ich möchte auf einzelne Abfallarten, Tätigkeiten oder Behandlungsverfahren verzichten. Wie soll ich vorgehen?
Um auf Abfallarten zu verzichten, können Sie in Ihrer Antragsunterlage in die Details (nachgestelltes Pfeilsymbol) der jeweiligen Abfallart wechseln und dort die Aktion „auf Abfallart verzichten“ ausführen. In der Vergleichsansicht wird die entsprechend Abfallart anschließend rot markiert und mit dem Vermerk „Verzicht“ gekennzeichnet.
Wie kann ich sicherstellen, dass an meiner bestehenden Erlaubnis nicht unabsichtlich etwas geändert wird?
Nach Abschluss Ihrer Bearbeitung können Sie mittels der Funktion „Antragsunterlage übermitteln“ auf eine Übersicht Ihrer Änderungen wechseln und diese kontrollieren.
Wie übermittle ich meine Antragsunterlage?
Nach Abschluss Ihrer Bearbeitung können Sie mittels der Funktion „Antragsunterlage übermitteln“ auf eine Übersicht Ihrer Änderungen wechseln und diese kontrollieren. Anschließend können Sie mit der Funktion „Ja, übermitteln“ Ihre Antragsunterlage automatisch an die für Sie zuständige Behörde übermitteln. Bitte beachten Sie, dass nach der Übermittlung keine Änderung an dieser Antragsunterlage more möglich sind.
Welche Behörde ist für die Bearbeitung des Antrags zuständig?
Die zuständige Behörde ist der Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau des Bundeslandes, in dem der/die Abfallsammler:in oder Abfallbehandler:in seinen/ihren betrieblichen Sitz hat.
Beachten Sie, dass zusätzliche Dokumente für die Einreichung eines Antrags auf eine Erlaubnis gemäß § 24a AWG 2002 erforderlich sind. Siehe Antwort in dieser Frage
- Land Burgenland
- Land Wien
- Land Tirol
- Land Oberösterreich
- Land Niederösterreich
- Land Kärnten
- Land Salzburg
- Land Vorarlberg
- Land Steiermark
Was ist eine Verbesserungsaufforderung?
Stellt die Behörde bei einem Antrag auf eine Erlaubnis einen Mangel fest, so erlässt sie einen Verbesserungsauftrag. Dabei handelt es sich um eine Anordnung der Behörde an den Antragsteller, Mängel in einem schriftlichen Antrag zu beheben. Die Behörde muss diesen Auftrag erteilen, wenn ein Antrag formelle oder inhaltliche Fehler aufweist, die behoben werden können. Ziel ist es, dem Antragsteller die Möglichkeit zu geben, seinen Antrag korrekt und vollständig einzureichen, damit keine Zurückweisung erforderlich wird. Im Fall eines solchen Verbesserungsauftrags betreffend Abfallarten ergeht in der Anwendung Berechtigungsdaten (Abfallarten) zusätzlich eine „Verbesserungsaufforderung“. Die zuständige Behörde setzt dazu Ihre Antragsunterlage in den Status „Verbesserungsaufforderung“, wodurch Sie Ihren Antrag wieder bearbeiten können, um dem Verbesserungsauftrag der Behörde nachzukommen. Nachdem Sie dem Verbesserungsauftrag nachgekommen sind übermitteln Sie die Antragsunterlage bitte erneut an die Behörde.
Ab wann sehe ich meine beantragten Änderungen in meinem aktuellen Erlaubnisumfang unter „Meine Erlaubnis-Abfallarten“?
Ihre beantragten Änderungen werden erst unter „Meine aktuellen Erlaubnis-Abfallarten“ sichtbar, wenn sie von der Behörde freigegeben und Teil Ihres aktuellen Erlaubnisumfangs sind.